Zuschus nach Bezug von ALG I

  • Hallo zusammen !


    Habe gelesen, dass für ehemalige Arbeitslose ( mich ), die Möglichkeit besteht nach §24 SGB II einen
    Zuschuss zu erhalten. Kann man sich darauf verlassen oder gibt es dazu noch andere Auswahlkriterien.
    Wenn ich das richtig verstehe gibt, es bei 800 € ALG I und der Differenz von ALG II 359 €, dann erst
    einmal 160 mehr, um den Abstieg abzumildern.


    Wer hat damit schon Erfahrungen gemacht ?


    Vielen Dank erst mal.


    Berliner 63

  • richtig ist, dass es eine art übergangsgeld für bis zu zwei jahren gibt. allerdings sind die 160 euro schon der höchstsatz. bei 800 euro als alg1 werden es wohl maximal 50 euro werden.


  • die genaue berechnungsweise macht dann ja die arge. aber viel mehr als 50 euro werden es sicher nicht. und nie das fell des bären verteilen, bevor er erlegt ist. freue dich, wenn es ein paar euro mehr werden, als die 359 €.