Alleinerziehend, frisch getrennt und KEIN Hartz IV

  • Hallo,
    ich hab mich am 12.3 von meinem Mann getrennt, noch leben wir im selben Haushalt, aber in getrennten Zimmern. Wir haben 2 Kinder, 5 und 7Jahre. Wir haben uns auch getrennt lebend gemeldet. Habe am 15. März meine Antragsformulare abgeholt, dann 2 Wochen später Termin zur Antragsabgabe, hatte aber noch nicht alles was er wollte, so musste ich nochmal hin und das war heute.
    So, nun der Hammer der Antrag wurde mir mündlich abgelehnt, und jetzt????? :eek:
    Mein Ex hat am ersten die Miete bezalht, wozu er ja verpflichtet ist da ja ein Vertrag da steht, dann hat er den Kindergarten und sonsotige Nebenkosten, die Anfallenn gezahlt, plus 300 € Unterhalt an mich für die Kinder, da er ja den Kindern gegenüber Unterhaltspflichtig ist. Er hat alles gezahlt, damir wir keine Probleme bekommen, denn der Kindergarten oder Vermieter oder auch der Stromanbieter würden sich freuen, wenn wir nicht weiter zahlen. Jetzt meinte die Dame in der Arge, ich habe KEINEN Anspruch von denen, da mein Ex ja alles gezahlt hat, wir leben aber getrennt, nur weil es kaum möglich ist von heut auf Morgen eine Wohnung zu finden leben wir noch zusammen im gemieteten Haus,, was ja auch rechtens ist. Haus ist gekündigt und ich steh ab 30.6 ohne Unterkunft da, hier ist es ein Problem Wohnungen zu finden, wenn dann nur ab sofort und zwei Mieten kann ich ja wohl kaum zahlen, nur so bekomme ich ne Wohnung.
    Jetzt bekomme ich KEIN Hartz IV, was soll ich jetzt tun, mein Mann sagt,. ich schulde ihm Geld, was ja klar ist, denn er hat ALLES plus Unterhalt gezahlt, ist mehr als er mir zahlen muss. Nun sitze ich OHNE GELD da, bis 25. denn da kommt erst das Kindergeld, was ja laut der ARGE ja den Kindern gehört, wo bleibe bitte ICH??? Ich bin total amm Ende, können die das denn machen???? Was soll das???
    Kann mir BITTE jemand weiterhelfen, wär super lieb.
    liebe Grüße Diabola

  • solange ihr in einem haushalt lebt sind die chancen äußerst gering, ja es ist geradezu ausgeschlossen, dass du separat hartz4 bekommst. ihr müsstet alle als bedarfsgemeinschaft hartz4 beantragen.


    Hallo Danielo,
    vielen lieben Dank für Deine Antwort, ok, das was Du sagst leuchtet mir ein, aber, mein Ex will mir kein Geld mehr geben, was er auch nicht muss, da wir eben getrennt sind, ich kann doch nicht mit dem Geld von den Kindern leben, 3/4 der Miete+NK zahlen und weitere kosten (z.B. Kindergarten), da bleibt mir nichts zum Leben, denn die selber sagten, dass das Amt 3/4 der Miete und NK aufkommen müsste. Die widerspredhen sich doch total!?!?
    LG Diabola

  • sicher ist es schwer eine wohnung zufinden, aber solange ihr unter einem dach wohnt, würde man euch als berarfsgemeinschaft werten. ist ja auch richtig so, denn dann würden mehrere hunderttausend paare in ganz deutschlande mal kurz die trennung deklarieren und ordentlich vom sozialstaat partizipieren.

  • 1) Ihr seid keine Bedarfsgemeinschaft, da ihr getrennt seid. Einige Paare gründen in ähnlichen Situationen WG und haben so ihre eigene Enkommen ihre eigene Ausgaben - nicht mehr gemeinsame (!).


    2) Die Absage (und noch mündlich!) ist gar nichts! Die müssen was zahlen, weil du Ansprcuh hast. Sofort Widerspruch anlegen! und währenddessen eine shriftliche Absage mit oder ohne Begründung fordern!


    3) Es wird natürlich geprüft, ob und wieviel Unterhalt Du von Mann bekommst - es ist Dein Einkommen. Es wird mit dem feststehendem Bedarf vergliechen, und auf dem Grund wird ALG II gerechnet.


    Gib nicht auf!