Tochter hat zu viel Geld auf ihrem Konto.

  • Hilfe, bin total geschockt !!!


    Bin alleinerziehend mit 4 Kindern und lebe von Hartz IV.
    Meine älteste Tochter (19 Jahre) lebt noch bei mir, macht gerade ein Berufsförderungsjahr und bezieht BaB, was ich schon nicht verstehe, da sie ja noch bei mir wohnt und daher eine wichtige Anspruchsvoraussetzung gar nicht erfüllt.


    Die ARGE hat meine Tochter aus unserer Bedarfsgemeinschaft koplett herausgenommen, seit sie BaB bezieht.


    Nun kommt der Hammer.
    Meine Tochter hat ein eigenes Konto, auf dem sich mehrere tausend Euro befinden, die von ihrem Stiefvater aus seiner selbständigen Arbeit stammen.


    Was meine Tochter da also mit sich machen lässt, ist Sozialbetrug.
    Ich weiss, ich muss das schnellstens bei der ARGE melden, sonst mache ich mich auch strafbar, andererseits will ich meine Tochter natürlich nicht in die Pfanne hauen.


    Was würdet ihr tun??? Bitte helft mir und gebt mir einen Rat !!!
    Ich werde natürlich mit Ihr ein sehr ernsthaftes Gespräch führen müssen, denn ihr wird die ganze Tragweite ihres Handelns noch gar nicht bewusst sein.


    Ich habe angst, das wenn das auffliegt, dass auch mir und den Kindern die Leistung gestrichen wird, weil die ARGE mir dann unterstellen wird, dass ich auch von dem Geld meiner Tochter lebe, eben deshalb, weil sie noch bei mir wohnt.
    Das tue ich zwar nicht, ich bin total ehrlich und will mit ihrem Geld nichts zu tun, aber ich habe grosse angst, dass sie mich und die Kinder da womöglich mit hineinzieht..


    Im Grunde müsste ich doch darauf bestehen, dass sie so schnell wie möglich auszieht und sie dazu bewegen, ihrem Stiefvater das Geld zurückzugeben, damit das Geld nicht mehr auf ihrem Konto ist.


    Oh man, ich bin total fertig!!!

  • da kann einiges zusammen kommen. gerade der stiefvater, der offensichtlich schwarzgeld bei der tochter geparkt hat. der wäre wegen steuerhinterziehung dran. und ihr wegen sozialbetrug. der beste weg wäre wirklich, wenn sie aus eure bedarfsgemeinschaft auszieht.

  • Danke für deine Antwort, Danielo!


    Mensch, Du hast Recht, er hinterzieht ja sogar auch noch Steuern, daran hatte ich noch gar nicht gedacht. Er ist ja mein Exmann und mir sagte er damals, er würde angeblich von keiner Bank mehr ein Konto bekommen, weil er eine EV geleistet hat. Aber das kann ja nicht stimmen. Ich kenne andere Leute, die besitzen auch ein Konto trotz geleisteter EV.


    Komisch finde ich auch, dass meine Tochter BaB bekommt, obwohl sie noch bei mir wohnt. Hat sie da evtl. falsche Angaben im Antrag gemacht? Das hätte der ARGE doch auffallen müssen, weil ihre Post hierher geschickt wird. Allerdings ist für sie eine andere ARGE an einem anderen Standort zuständig (U25) , möglicherweise ist es daher nicht aufgefallen.


    Du an meiner Stelle würdest also ein Gespräch mit meiner Tochter führen und sie zum Auszug bewegen. Habe ich dich da richtig verstanden?
    Und ich sollte ihr natürlich eindringlich die Konsequenzen ihres Fehlverhaltens deutlich machen.


    Lieben Gruß,
    Schoschona

  • also mit bab kenne ich mich nicht so aus. aber die sache mit dem geld deiner tochter bedarf einer schnellen klärung. sollte sie nämlich auch noch zinsen kassieren, wird das ja automatisch bei der arge gemeldet. und dann habt ihr ganz sicher erklärungsnöte!

  • nicht zwingend der hohe kontostand. aber an hand der höhe der zinsen kann man sich doch leicht ausrechnen, wieviel geld da in etwa sein sollte.
    datenabgleiche mit anderen sozialträgern und behörden, auch den finanzbehörden, werden grundsätzlich alle 3 monate durchgeführt. inklusive dem kraftfahrzeugbundesamt und den grundbuchämtern.

  • Ach so, verstehe.


    So hoch ist ihr Kontostand gar nicht.
    Er bewegt sich meistens so bei 1500 Euro, das höchste war einmal kurzzeitig knapp 5000 Euro.
    Ich hoffe nur, dass mein Ex-Mann alles korrekt versteuert!
    Denn wenn er wegen Steuerhinterziehung dran ist, würde er meine Tochter als Mitwisserin und weil sie es geduldet hat ja auch da mit hineinziehen.
    Bei den Kontoauszügen, die mir vorlagen, wurden jedenfalls keine Steuern abgeführt.
    Als Selbständiger müsste er ja auch ein eigenes Geschäftskonto haben, aber er nutzt das Konto meiner Tochter dafür, bzw. sie nutzen es gemeinsam.
    Es ist also gleichzeitig ein Geschäft- und ein Privatkonto, das kann auf Dauer ja nicht gutgehen.


    Danielo, kennst du dich auch mit BaB aus?
    Meine Tochter bezieht ja BaB, wohnt aber noch zuhause.
    Gemäss den BaB Anspruchsvoraussetzungen dürfte sie das aber nicht.
    Hat sie möglicherweise falsche Angaben auf dem Antrag gemacht?
    Die Post kommt zu uns, was ja darauf schliessen lässt, dass sie richtige Angaben gemacht hat.
    Hm... das ist ein Punkt, den ich noch nicht verstehe, alles andere leuchtet mir ein.


    Vielen Dank erstmal für deine hilfreichen Antworten! :)
    Schoschona

  • Also, ich habe soeben mit meinem Ex gesprochen, und er gibt zu, keine Steuern abzuführen.
    Sein Konto wurde gepfändet, deshalb besitzt er keines mehr und bekommt auch angeblich keines mehr.
    Er meint, wenn sie ihn drankriegen wegen Steuerhinterziehung, würde meine Tochter davon unbehelligt bleiben. (Witz lass nach)
    Er bestätigte mir auch, dass meine Tochter aus Hartz IV raus ist, deshalb kann die ARGE ihr auch nichts. Gut, das sehe ich auch so.


    Er meint, sie bekäme auch keine Transferleistungen vom Staat, was natürlich Quatsch ist., natürlich bekommt sie diese.
    Ausserdem wäre es ja nur eine Aufwandsentschädigung.
    Für eine Aufwandsentschädigung scheint mir der Betrag etwas zu hoch zu sein, aber ich lasse mich gerne korrigieren, wenn es doch eine sein sollte.


    Dank seiner finanziellen Hilfe stünde meine Tochter jetzt nicht in der Schufa.
    Das kann gut sein, das glaube ich ihm sogar, da war nämlich mal was.
    Aber das rechtfertigt natürlich nicht, dass sie sozusagen aus Dankbarkeit heraus ihr Konto mit ihm teilt und sich damit strafbar macht.


    Sie sollte schon wissen, auf was sie sich da einlässt mit dem fremden Geld auf ihrem Konto und deshalb werde ich heute abend mit ihr darüber sprechen.
    Ich werde ihr ins Gewissen reden, dass sie das Geld schleunigst zurückgibt und sich auf diese Spielchen auch nicht mehr einlässt!
    Ich denke allerdings, es wird schwer werden, sie davon zu überzeugen, dal sie von dem Geld ja profitiert.


    LG

  • Ich glaube, ihr macht viel Lärm aus nichts. Auch Harz-4 Empfänger haben recht Ersparnisse zu besitzen - ob das ein Konto oder ein Sparbuch ist. Bis zum bestimmten Wert. 1500 Euro liegt sogar unter. Ich hatte auch mal Sparbücher mit Tausenden Euro - und Amt wusste Bescheid. Und es hatte keine Auswirkungen auf die Höhe von mir bezogenen Leistungen.

  • Hi


    Hartz IV ist hier auch gar nicht mehr das Problem, weil meine Tochter aus der Bedarfsgemeinschaft raus ist, sie hat also mit der ARGE nichts mehr zu tun.
    Es geht jetzt um ein anderes Problem.


    Meine Tochter hat Schwarzgeld auf ihrem Konto und ich mache mir Sorgen, dass das auffliegt und sie als Mitwisserin verurteilt wird, was wiederum in ihrem Führungszeugnis auftauchen würde.
    So etwas kann das ganze Berufsleben versauen und das möchte ich ihr natürlich ersparen.
    Das Thema ARGE und Ersparnisse sehe ich auch so wie du.


    LG
    Schoschona

  • ???

    Zitat

    Nun kommt der Hammer.
    Meine Tochter hat ein eigenes Konto, auf dem sich mehrere tausend Euro befinden, die von ihrem Stiefvater aus seiner selbständigen Arbeit stammen.


    Was meine Tochter da also mit sich machen lässt, ist Sozialbetrug.


    Also wenn ich das hier so lese kommen mir einige Fragen:


    Wer sagt denn das der Stiefvater nur weil Deine Tochter Geld von Ihm auf's Sparbuch bekommt hier Steuerhinterziehung begeht ?


    Vielleihct hat er ja auch ein Verhältnis mir Ihr und sie dafür entlohnt, also nur weil Geld vom stiefvater auf dem Sparbuch der Tochter landet muss das doch nicht gleich dem Parken von Schwarzgeld gleich kommen.


    Vielleicht hat die Tochter dem Stiefvater ja auch irgendwie nur mal beruflich geholfen, und auf der Messe gejobbt und die Tochter wollte nicht das die ARGE Einblick in den Verdienst bekommt.


    Und weiterhin, BAB und Zuhause bei der Mutter leben und doch nicht der Bedarfsgemeinschaft angehören ist kein Widerspruch, denn beim BAB / Berufsausbildungsbeihilfe kommen die Bafög Regelungen zum tragen und da gibt es Elternabhängiges und Elternunabhängiges Bafög, letzteres ist höher weil die betroffene person nicht mehr Zuhause untergebracht ist. Erstere lebt aber noch in der elterlichen Wohnung und gehört dennoch nicht der Bedarfsgemeinschaft an, muss daher nicht den ARGE SGB II Bestimmungen nach die finanziellen verhältnisse darlegen.


    Und sofern der Stiefvater nicht selbst ALG II bezieht, hier steht aus Selbstständiger Tätigkeit, muss auch er dieses Einkommen nicht angeben sofern er nicht mit der Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.


    Aber scheinbar ist es so das Du mit dem Mann und dem Kind unter einem Dach wohnst und dann stellt sich lediglich die Frage seit wann Deine Tochter im Besitz des Geldes ist und ob es Ihr eigenes Geld ist oder ob ein weiteres Mitglied der Bedarfsgemeinschaft dieses zwecks Unterschlagung dort hinterlegt und letztlich auch jeder Zeit darüber verfügen kann.


    Wenn die Tochter glaubhaft machen kann das es Ihr eigenes Geld ist, kann Ihr trotz allem BAB bewilligt werden, es müssen nur die entsprechenden Freibeträge berücksichtigt sein!

  • Hallo Horst,


    das Geld, welches sich auf dem Konto meiner Tochter befindet, ist Schwarzgeld. Mein Mann hat es gestern selber zugeben, dass er es nicht versteuert. Es sind aber nicht so hohe Beträge. Ich habe auch die Kontoauszüge gesehen, das Geld stammt von Firmen, Arztpraxen, Schulen etc, wo mein Ex-Mann gearbeitet hat.


    Meine Tochter bezieht BaB, lebt aber noch zuhause. Da soll es wohl auch Einzelfallentscheidungen geben, daher gehe ich mal davon aus, dass das alles rechtens ist.


    Was mir halt Sorge bereitet, ist, wenn mein Mann wegen Steuerhinterziehung dran ist, zieht er meine Tochter da mit rein und das möchte ich verständlicherweise nicht.


    LG
    Schoschona

  • Und weiterhin, BAB und Zuhause bei der Mutter leben und doch nicht der Bedarfsgemeinschaft angehören ist kein Widerspruch, denn beim BAB / Berufsausbildungsbeihilfe kommen die Bafög Regelungen zum tragen und da gibt es Elternabhängiges und Elternunabhängiges Bafög, letzteres ist höher weil die betroffene person nicht mehr Zuhause untergebracht ist. Erstere lebt aber noch in der elterlichen Wohnung und gehört dennoch nicht der Bedarfsgemeinschaft an, muss daher nicht den ARGE SGB II Bestimmungen nach die finanziellen verhältnisse darlegen.


    Ah okay, dann ist es ja rechtens, so wie ich das verstehe.
    Danke für die Aufklärung. :-)

  • Liebe Schoschona,


    ich verstehe deine Angst. Deshalb habe ich etwas recherchiert und im Web ein Buch gefunden, wo in Kapitel 16 unter anderem auch um Schwarzgeld und Steuerhinterziehung handelt. Allerdings, geht es da um 10mal größere Summen....
    Wenn Du Interesse hast, man kann diesen einen Kapitel für 0,94 € online lesen.


    http://www.campus-digibook.de/interfaces/main/show.php4?pubid=1750&id=0&fl=1


    Ich hoffe, es hilft Dir.