17 jährige mit Tochter ( 1Jahr ) will ausziehen ... bekommt sie Wohnung bezahlt ???

  • HALLO an alle Forenmitglieder,


    ich hoffe, hier ein wenig Hilfe und Informationen zu bekommen.


    Und zwar geht es um folgendes:


    Unsere 17 jährige Tochter ( wird im Dezember 18 Jahre ) möchte gemeinsam mit Ihrer Tochter ( 1 Jahr alt ) in eine eigene Wohnung ziehen.
    Derzeit wohnt Sie mit Ihrer Tochter ( also mit meiner Enkelin ) bei uns ( Eltern ) Zuhause.
    Wir ( Eltern ) sind beide berufstätig ( KEIN Alg2 ), und unsere Tochter bekommt als eigene Bedarfsggemeischaft Alg2 .
    Geld für Unterkunft bekommt sie keine, da sie ja bei uns ( Eltern ) wohnt.


    Unsere Tochter bekommt Alg2 ( obwohl Sie erst 17 Jahre ist ) ... weil es da eine bestimmte REgelung gibt, wenn eine unter 25 jährige ein Kind bekommt.


    Das Jugendamt ist Vormund von unserer Enkelin.


    Nun ist es so, das wir bei der Arge nachgefragt haben, wie das ist wenn unsere Tochter auszieht ???
    Arge sagt, das Jugendamt müßte erstmal zustimmen .
    Und WIR als Eltern müssten dann Unterhalt bezahlen für unsere Tochter und unsere Enkelin ... obwohl Sie ja jetzt auch schon Leistungen von der Arge bezieht ... als eigene Bedarfsgemeinschaft .


    Wie seht ihr das ???


    Ich bin für JEDEN noch so kleinen Tip dankbar !!!!


    Viele Grüße Shayanna:)

  • Ihr müsst für Ihre Tochter (nicht für die Enkelin!) Unterhalt zahlen - je nach Eurem Einkommen.
    ARGE wird dieses Einkommen + Kindergeld anrechnen, und was da noch fehlt, zuzahlen, einschließlich Miete und Kranken und Pflegeversicherung für die beide.