Keine Wohnung und Alg1

  • Kann mir jemand hier helfen.


    Folgendes Problem!


    Mann zieht aus der Ehelichen Wohnung. Wohnt ne zeitlang bei Freunden jetzt nun auf der Straße. Verliert sein Job und kriegt Alg1 ca. 900 Euro. Da er Schufa Eintrag hat kriegt er keine Wohnung und kann sich auch die Kaution nicht leisten sowie die Erstaustattung. (Frau hat alles in die Wohnung mitgebracht und wohnt mit dem Kind weiterhin dort).


    Wie kann er vorgehen, damit er bald von der Straße kommt?


    Hat er Anspruch auf Hart4 bzw. Hilfe zum Auffbau einer neuen Wohnung...


    Ist wirklich dringend.


    Vielen Dank für jeden Tipp

  • bei 900 € alg1 hat er sicher kein anspruch auf hartz4. da müsste die wohnung 541 € kosten. und das wäre(ausser münchen) zu teuer.
    er sollte dann mal zu kommunalen sozialträgern gehe, wie obdachlosenhilfe, caritas oder so.

  • bei 900 € alg1 hat er sicher kein anspruch auf hartz4. da müsste die wohnung 541 € kosten. und das wäre(ausser münchen) zu teuer.
    er sollte dann mal zu kommunalen sozialträgern gehe, wie obdachlosenhilfe, caritas oder so.


    Danke erstmal für die schnelle Antwort. Er zahlt auch Unterhalt für sein Kind. Wird das nicht irgendwie auch angerechnet.


    Gibt es nicht irgendwie ne Klausel die besagt wenn man zwar Miete und Unterhaltskosten abdeckt aber kein Geld für Einrichtung und Kaution hat das man da die Hilfe bekommt?

  • derartige ansprüche haben nur hartz4-epfänger. allerdings brauchen hartz4-empfänger grundsätzlich keinen unterhalt zahlen.
    der eigenbehalt eines nichterwerbstätigen liegt bei 770 €. also müsste er theoretisch sogar 130 € unterhalt zahlen.

  • derartige ansprüche haben nur hartz4-epfänger. allerdings brauchen hartz4-empfänger grundsätzlich keinen unterhalt zahlen.
    der eigenbehalt eines nichterwerbstätigen liegt bei 770 €. also müsste er theoretisch sogar 130 € unterhalt zahlen.


    Super danke für die Info.


    Jetzt noch eine Frage.


    Wie sieht es damit aus, er hat ja einen Schufa Eintrag und in Frankfurt sind die freifinanzierten recht teuer. Er hat jetzt beim Wohnungsamt eine Registrier Nr. beantragt. Werden trotzdem Schufa Abfragen gemacht?

  • das frankfurter wohnungsamt macht das sicher nicht, aber letztlich entscheidet der künftige vermieter darüber, ob der wohnungsbewerber eine freiwillige schufaauskunft vorlegen muss.
    ohne einverständnis des bürgers darf weder ein vermieter, arbeitgeber oder ein wohnungsamt eine schufaabfrage machen. selbst eine bank braucht das einverständnis des kunden.

  • das frankfurter wohnungsamt macht das sicher nicht, aber letztlich entscheidet der künftige vermieter darüber, ob der wohnungsbewerber eine freiwillige schufaauskunft vorlegen muss.
    ohne einverständnis des bürgers darf weder ein vermieter, arbeitgeber oder ein wohnungsamt eine schufaabfrage machen. selbst eine bank braucht das einverständnis des kunden.


    Das stimmt hast du recht, aber seien wir mal ehrlich ohne Abfrage der schufa kommt man ja nicht mal vor die Tür:rolleyes: