Azubi vergütung (minderjährig) auf Hartz 4 angerechnet

  • Hallo,


    ich bin 17 jahre alt und wohne bei meinen Eltern.


    Seit ich im august 2009 meine Ausbildung angefangen habe bekommen meine eltern weniger hartz 4 leistung, und ihnen wurde mitgeteilt das meine ausbildungsvergütung auf ihren bedarf mit angerechnet wird. (ca 700€Brutto, 600€ Netto)


    Das Geld was meine Eltern nun bekommen reicht für diese zum leben nicht aus, und sie bitten mich immer wieder ihnen auszuhelfen.


    Ich bin zwar bei meinen eltern wohnhaft gemeldet, bin aber sogut wie nie zuhause, da meine eltern starke raucher sind und dies auf mein Asthma geht. Ich wohne bei meinem Freund, bezahle dort auch Strom, Nahrungskosten etc...brauche also meine Ausbildungsvergütung selber! Ausziehen darf ich offiziell laut amt auch nicht!


    Ist das Rechtens das ein Kind seine Eltern 'ernähren' muss?


    Meine Eltern behalten sogar mein komplettes Kindergeld...und trotzdem reicht das Geld vorn und hinten nicht da sie selbst die Miete (400€ warm, selbst aufbringen müssen)


    Immer mehr kommt das Gespräch auf das ich meine Ausbildung abbrechen soll, damit die finanziellen Probleme aufhören, was aber für mich nicht in Frage kommt da es hier um meine Zukunft geht! Trotzdem Fühle ich mich immer mehr bedrängt und weis nicht was ich nun tun soll.


    Wenn mir jemand hilfreich auskunft geben könnte wäre ich sehr Dankbar! Und bitte nicht in Amtssprache, da komm ich leider nicht hinterher.


    Liebe Grüße


    Bea

  • ab 18. kannste ausziehen. solange du dort gemeldet bist, zählt dein einkommen. und das fehlt deinen eltern natürlich. sag ihnen, sie sollen aufhören zu rauchen. dann reicht das geld auch wieder und ist zudem gut für die gesundheit.

  • @

    Zitat

    sie sollen aufhören zu rauchen. dann reicht das geld auch wieder


    @ Danielo - und Du machst auch alles was man Dir sagt ?! :-)


    @ bea 1993 - Die Ausbildungsvergütung hat eigentlich nicht den Zweck als Leistungsverrechnung -und Berechnung der ARGE zu dienen, den weiteren Familienangehörigen die leistungen zu streichen.


    Zwar sind Deine Eltern grundsätzlich dazu verpflichtet Dich zu versorgen bis zum Abschluss einer Ausbildung, längstens jedoch bis zum 25.LJ aber es ist wie in vielen anderen Dingen bei HARTZ IV - zunächst muss irgendwer die Umstände vor das Sozialgericht bringen und selbst dann kann durchaus ein Ergebnis heraus kommen bei dem es gilt dies weiter auf dem Prüfstand zu halten oder es anzuprangern.


    Widerspruch gegen den Leistungsbescheid einlegen und nach dem ablehnenden Bescheid Klage vor dem Sozialgericht erheben.


    Die Ausbildungvergütung dient in erster Line dem Zweck, Deine Ausbildung sicher zu stellen, sie ist so gesehen kein Lohn und dürfte somit eigentlich nicht als Einkommen bezeichnet werden, wird aber gemacht und diesen Umstand gilt es zu ändern, aber welche Eltern und welcher Azubi geht deswegen schon vor Gericht gegen eine ARGE ???