GEZ und Umzug - hoffe ich bin hier richtig

  • Hallo ihr lieben,


    hab da ne frage, als alleinerziehende mami und schwanger mit baby2 bin ich da von der GEZ befreit?


    Bekomme Elterngeld ca. 370 Euro
    Kindergeld 180 Euro
    Hartz IV 230 Euro
    und
    Unterhalt 120 Euro


    Denn ich würde mir gern Internetanschluss und TV besorgen, kann es mir aber nicht leisten, da ich noch schulden zu begleichen habe und unterhalt kommt unregelmässig. Teilweise garnicht.


    Und ständig ins internetcafe gehn wird auf die dauer zu teuer. Grenze mich dabei total ein. Nicht mal nen TV und würde doch gerne mal wieder TV sehn.


    Ebenfalls bekomme ich bald mein 2. Baby. Kann ich da schon ca. 1 Monat vor Geburt in eine größere Wohnung ziehen, sofern ich eine finde? Oder macht es vorher gar keinen sinn vorher eine zu suchen und den Antrag zu stellen.


    Ich bekomme leider beim amt immer nur wischi waschi antworten, daher hoffe ich ihr könnt mir helfen.


    Ich danke Euch jetzt schon mal, bin morgen erst wieder on.


    Lg und alles liebe
    Katzan

  • Egal, ob du voll oder anteilig Harz4 kriegst - du stellst einfach den Antrag auf Befreiung von GEZ-Gebühren (Anträge gibt es bei ARGE ebenfalls werden dort ausgefüllt) - und fertig. Dann nur noch regelmäßig verlängern.

  • Das wurde ab dem 17.6.2009 wie folgt geändert:



    Ab Juli 2009 wird die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit jedem Arbeitslosengeld II (ALG II)–Bewilligungsbescheid automatisch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ übersenden.


    Diese Bescheinigung kann direkt mit dem Antrag zur Gebührenbefreiung an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) übersandt werden. Mit dem neuen Verfahren reduziert sich der Aufwand für die Leistungsbezieher.


    Eine gesonderte Vorsprache in den Arbeitsgemeinschaften zum Zwecke der Erstellung von Mehrfertigungen der Bewilligungsbescheide oder Beglaubigungen im Zusammenhang mit Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist damit nicht mehr erforderlich.


    Diese Änderung basiert auf einer Neuregelung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages. Bislang musste der GEZ im Original der ALG II–Bescheid oder eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden.


    Über den Antrag auf Gebührenbefreiung entscheidet weiterhin ausschließlich die GEZ.[/QUOTE]


    http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/lexikon/?do=showentry&id=84