Fahrtkostenerstattung

  • hallo, wer kann mir folglende frage beantworten: mein 20jähriger sohn ist im zweiten ausbildungsjahr und erhält aufstockend hartz IV, weil er mit mir in einer wohnung lebt und wir uns die kosten teilen müssen - ich bekomme rente und grundsicherung. Er muss jeweils 63,50 € für eine monatsfahrkarte zur arbeitsstelle bezahlen. sein sb sagt mir jetzt, dass im bescheid die fahrtkosten mit berücksichtigt seien. ich finde den betrag aber nicht und auch keine anderen berücksichtigten fahrtkosten. wo müssten diese im bescheid zu finden sein, wenn sie berücksichtigt worden wären?
    Außerdem: muss die arge meinem sohn zusätzlich zum ausbildungsgeld und der aufstockung zur höhe des regelsatzes die fahrtkosten erstatten (bezahlen)?
    würde mich sehr über genaue infos freuen. LG jolik

  • Dein Sohn wird garantiert den pauschalen Freibetrag von 100 Euro von seinem Azubigeld bekommen.
    In diesem Freibetrag sind ,unter anderem,Fahrtkosten enthalten.
    Dieser Freibetrag ist dafür vorgesehen, um alle Kosten abzudecken die durch seine berufliche Tätigkeit ihm entstehen!