Kürzung wegen Ablehnung einer Arbeitsstelle

  • Hallo! Meine Schwester bekommt ALG II seit ca. 1 Jahr. Mittlerweile hat sie 2 Mini-Jobs, bekommt aber trotzdem noch Aufstockung. Jetzt meine Frage: Bevor sie diese Jobs hatte, wurde ihr Anspruch auf ALG II um je 108,-- € für 3 Monate gekürzt, weil sie eine Arbeitsstelle als Bedienung nicht angenommen hatte,da sie zu der Zeit eine Fußverletzung hatte, bei der man nicht wusste, wie lange es dauern würde, bis es verheilt. Deshalb legte sie ein ärztliches Attest vor und gab Bescheid, dass sie derzeit die Stelle nicht annehmen könnte. Für den Kürzungsbescheid legte sie Widerspruch ein. Nach einem halben Jahr kam jetzt die Antwort, dass sie für den 1. Monat die 108,-€, dann 66,-- € und dann 33,-- € zurückbekäme. Warum nicht 3 x 108,-- € ?
    Gleichzeitig mit der Antwort auf den Widerspruch bekam sie wieder einen Kürzungsbescheid. Sie hatte wieder eine Arbeit abgelehnt, weil sie bereits eine Zusage für ihren zweiten Minijob hatte, das sie der ARGE auch mitgeteilt hat. Diese begründete die Kürzung damit, dass die Zusage kein Grund für die Ablehnung der Arbeitsstelle sei. Was bitte, ist aber dann ein Grund, wenn nicht der, dass man bereits einen Job hat? :confused:
    Vielleicht kann mir jemand seine Erfahrungen diesbezüglich mitteilen, würde mich freuen!

  • Ein sozialversicherungspflichter Job ist einem 400€ Job vorzuziehen, da man alles unternehmen muss, um aus dem Bezug zu kommen. Das ist mit 400 € Job`s im Normalfall nicht so.


    Deshalb hätte deine Schwester den 400 € Job sausen lassen müssen und den anderen Job annhemen.


    Das mir der Rückzahlung, sollte deine Schwester einfach vom Sachbearbeiter sich erklären lassen.
    Er ist auskunftspflichtig und mal sehen, ob er es überhaupt kann.


    Gruß Klaus


    Keep on rocking