Schwanger - eigene Wohnung

  • Hallo!
    Ich habe ein paar Fragen bezüglich eines Umzugs in eine neue Unterkunft:


    Mein Freund, u.25, Student, und ich, u.25, erwarten im August ein Kind.
    Ich beziehe Alg2 und mein Freund bekommt seinen Bafög-Bescheid erst im Juni.
    Wir wohnen beide noch zuhause, möchten nun aber vor der Geburt des Kindes noch zusammenziehen.
    Die Zusicherung zu den Aufwendungen einer neuen Unterkunft habe ich bereits erhalten.
    Der nächste Satz in diesem Schreiben lautet: "Bitte teilen Sie den Umzugstermin unverzüglich mit, damit Ihre Gesamtleistung für die Zeit vor und nach dem Umzug treffend ermittelt werden können! Bitte legen Sie den Mietvertrag vor."


    FRAGE: Darf ich mich jetzt sofort nach einer Wohnung umsehen und diese dann zusagen oder muss ich vorher nochmal zur Agentur für Arbeit um die Angemessenheit der Wohnung prüfen zu lassen?


    Nun ist es ja so, dass pro Person eine bestimmte max. Quadratmeteranzahl vorgeschrieben ist.


    FRAGE2: Wieviel Personen muss ich in meinem Fall berücksichtigen? 3, da das Ungeborene ja in Kürze hinzukommt oder zählt es nicht als Person? Und darf ich meinen Freund dazurechnen, obwohl dieser nicht im Bezug ist?


    Vielen Dank für alle Antworten. :)

  • Du "mußt" nicht vorher zur Agentur wegen der Wohnung, wenn du dir sicher bist, die Angemessenheit(en), was Größe und Preis betrifft, berücksichtigt zu haben - wie du selbst schon schreibst. Dennoch halte ich es in deinem Fall für günstiger, wenn du vorab - bevor du überhaupt auf Suche - gehst, klärst, wie groß die Wohnung sein sollte. Denn dein Freund zählt natürlich in jedem Fall so dazu, dass für ihn ein weiteres Zimmer bewilligt würde. Das wären dann also 45 qm für die erste Person, 15 qm für die zweite = 60 qm Wohnraum, den ihr anmieten könntet. Knackpunkt aber ist das Baby, weil (leider) für ein Baby anfangs nicht in jedem Fall weiterer Raum bewilligt wird. Aber auch diesbezüglich scheinen die Ämter unterschiedlich zu entscheiden. Zwar gibt es schon ein Urteil, dass dem Säugling Wohnraum zuerkannt werden muß, das ist aber noch keine höchstrichterliche, also Bundessozialgerichtsentscheidung.


    In anderer (eigener) Sache hatte ich wg. ernährungsbedingtem Aufwand (meine Tochter hat neben etlichen Lebensmittelallergien auch Lactoseintoleranz) einen Antrag gestellt und auf ein Landessozialgerichtsurteil verwiesen und bin damit bei unserem Amt trotzdem abgelehnt worden, weil es eben - wie vorgeschrieben - keine bundesweit greifende Entscheidung ist.


    Fazit also: Vor Wohnungssuche mit dem Amt klären, wie "die" das dort bei euch sehen, was den zusätzlichen Wohnraum für das Baby betrifft; schließlich ist es ja auch unsinnig, jetzt eine Wohnung anzumieten und in absehbarer Zeit wieder umzuziehen (kostenträchtig) - eben in eine etwas größere.


    Gruß. Lirafe

  • Danke vielmals für die Antwort.
    War heute auf dem Amt, wurde dann zur ARGE geschickt, die mir nur einen Zettel in die Hand gedrückt haben, den ich mir bezüglich Größe und Kosten der Wohnung vom Vermieter ausfüllen lassen muss, um die Wohnung auf Angemessenheit prüfen zu lassen.
    Zum Thema Wohnraum für Baby konnte mir keiner genaue Auskunft geben, jedoch scheinen alle Mitarbeiter bisher der Meinung zu sein, dass mir die Quadratmeter bereits jetzt zustünden.
    Nächste Woche weiß ich dann mehr, momentan bin ich eher verwirrt, da mir gesagt wurde, es würde dann nochmals eine Zusicherung auf Übernahme der Kosten eingeholt werden müssen, sowie nochmals ein Antrag auf ALG2 gestellt.