Anrechnung des elterlichen Vermögens

  • Hallo, wir benötigen Hilfe. Unsere Tochter, 27, alleinerziehend, seit 11 Monaten arbeitssuchend, wohnt mit ihrer Tochter in unserem Haus. Nachdem sie nun trotz bundesweiter Suche keine neue Arbeitsstelle gefunden hat wird sie in Kürze in Hartz4 fallen. Wird unser Vermögen bei der Berechnung eingerechnet? Wir haben ein noch nicht abgezahltes Haus und können ihr etwas unter die Arme greifen aber nicht komplett unterstützen. Lt. Arge müssten wir das aber wohl. Wenn unser Vermögen angerechnet wird, wie sieht es auch, wenn sie kurzfristig auszieht und eine eigene Wohnung bezieht. Hat sie darauf ein Anrecht? Ihr SB sagte, da sie bis jetzt bei uns wohne hätte sie kein Anrecht auf einen Umzug.
    Danke für Hilfe.

  • da sie 27 und noch dazu alleinerzeihend ist, sprich eine eigenen familie hat ist, kann euer vermögen nicht angerechnet werden, wobei die gefahr des nachweises der haushaltsgemeinschaft besteht,


    wenn ihr aber die haushalte trennt, dürfte nichts passieren