Sperrzeit wegen Ausbildungsaufgabe vor 2 jahren?!

  • Guten tag,
    habe folgendes Problem, da mein AV bei meinem alten AG im Dezember auslief, habe ich mir eine neue Stelle gesucht. Leider bin ich dabei an einen Betrieb geraten, der schon mit negativ-schlagzeilen bei akte 09 auftauchte. nachdem ich dann von diesem windigen treiben erfuhr habe ich das AV selbst beendet. Dachte eigentlich sittenwiedriges Verhalten des AG würde eine Kündigung rechtfertigen. aber nein, das AA sieht die situation anders, meint illegale aktivitäten wären zumutbar für einen arbeitnehmer. -> folglich bekam ich volle 12 Wochen Sperrzeit. Nun ist es so, dass ich im Jahr 2008 auch schon mal kurze Zeit Arbeitsuchend war, habe damals den antrag mit nach hause bekommen, aber da ich nicht auf das geld angewiesen war, nicht beim amt eingereicht - diesen sollte ich nun für die vollständige bearbeitung meines jetztigen antrages nachreichen, was ich natürlich pflichtbewusst tat. nun möchte man mir, da ich mich damals (war im Mai 2008) wohl auch Verrtagswidrig verhalten habe nochmal 12 wochen sperrzeit anbringen. dabei habe ich gar keine leistungen für 2008 bezogen!
    geht das so einfach? eine sperrzeit anrechnen auf eine zeit, auf die sie sich eigentlich gar nicht bezieht.
    Bin auch in der Zeit zwischen dem ersten Antrag (05´08) und dem zweiten Antrag (01´10) voll berufstätig gewesen.
    Habe schon mehrere Telefonate mit dieser tollen neuen hotline geführt, wurde aber immer nur vertröstet, oder man bestätigte mir, dass das alles rechtens sei. Ich habe nie und wollte auch nie geld für die zeit von 2008, waum musste ich dann den antrag nachreichen und weshalb gibt es jetzt dafür noch eine sperre???
    bin für eure hilfe sehr dankbar.


    mfg denjo