Ablehnungsbescheid

  • Hallo,


    ich hatte zum 30.4. die Kündigung bekommen, allerdings war ich noch keine 12 Monate beschäftigt und habe somit keinen Anspruch auf ALG I. Deswegen habe ich fristgerecht ab 01.05. ALG II beantragt. Durch viel Glück habe ich nun aber neue Arbeit seit dem 17.5. Mithin geht es nur noch um 17 Tage Leistungsbezug.
    Nun habe ich den Ablehnungsbescheid für ALG II bekommen mit der Begründung, dass der Lohn für April im Folgemonat zugeflossen ist und für den tatsächlichen Monat, also Mai, berücksichtigt wird. Mein neuer Arbeitgeber zahlt nun wohl den Lohn aber zum Ende des Monats. D.h. ich hatte meine Lohnzahlung vom April am 03.5. und die Lohnzahlung für Mai evtl. zum 31.5, weswegen ich keinen Anspruch auf ALG II hätte.


    Ich bin Pendler und komme trotzdem vorne und hinten nicht zurecht. Denn mit dem Lohn für die paar Tage des Mai muss ich ja den ganzen Juni auskommen und dass mein alter Arbeitgeber erst immer im Folgemonat gezahlt hat und der neue zum Ende des Monats, dafür kann ich ja nix. Ich habe jetzt mal ein bisschen gesucht, denn im Bescheid steht kein § in dem dies Regelung drin steht.


    Kann mir da vielleicht jemand ne Idee geben wo ich suchen könnte? Oder, ob ich da auf dem Holzweg bin!?


    LG und Danke

  • Hallo schmie,


    tut mir leid für dich ist leider so. Nennt sich Zuflussprinzip und ist in einem Urteil des Bundessozialgerichtes definiert worden. Das Einkommen wird immer in dem Monat, in dem man es erhält angerechnet.


    wolfgang