21 und 24 - haben wir Anspruch auf H IV?

  • hallo,
    also ich bin 21 jahre alt und bin seit 17.5 arbeitslos habe kein anspruch auf alg 1, hab antrag auf alg II bekommen.
    Meine Situation:
    wohne seit 15. oktober 2009 mit meinen 24 jährigen freund in einer wohnung zusammen (also noch kein Jahr)
    er ist in 2 jahr ausbildung und bekommt bab. wir haben keine gemeinsamen kinder, konten haben auch zwei mietverträge für die wohnung also getrennte mietverträge...
    jetzt will die beraterin von ihm kontoauszüge und von seinen eltern daten...weil wir laut ihrer meinung eine eheähnliche gemeinschaft haben. wir sind zusammen gezogen weil ich geringfügiges einkommen hatte, wegen wirtschaftlicher erleichterung
    was er nicht möchte da er für meinen oder ich für seinen unterhalt aufkomme... wir zahlen alles getrennt...
    seine eltern sind auch nicht unterhaltsfähig und wohnen ca. 40 km weit weg zu vater gibts keinen kontakt da er auch keinen sorgerecht hat.


    kann mich einer aufklären??
    dankeschön

  • Da es bei euch ja noch kein Jahr des Zusammenlebens ist könnt ihr durchaus angeben das ihr noch auf Probe zusammenlebt.Dann bekommst du deine Leistungen und den Mietanteil.Danach allerdings zählt das Einkommen deines Freundes mit.Die Eltern deines Freundes haben mit dir gar nichts zu tun und müssen demnach auch keine Angaben dazu machen.