Wohn-,Haushalts- oder Bedarfsgemeinschaft?Tochter-berufstätig/24Jahre- Mutter ALG II

  • Guten Tag!


    Ich (24 Jahre / berufstätig) lebe gemeinsam mit meiner Mutter in einer Wohnung.
    Demnächst muss sie ALG II beantragen.


    Sie ist ziemlich durch den Wind, weil sie Angst hat, dass ich demnächst für unserem gemeinsamen Lebensunterhalt aufkommen muss. Stimmt das ?


    Muss ich dann die komplette Miete und NK zahlen und meiner Mutter Unterhalt?
    Oder kann sie weiterhin die Unterstützung, dann von der ARGE, erhalten und wir teilen uns nur die Kosten für die Unterkunft. Was muss man da alles bei der Antragsstellung beachten.


    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Du würdest dann mit deiner Mutter eine Haushaltsgemeinschaft bilden und keine Bedarfsgemeinschaft da du ja durch deine Arbeit deinen Unterhalt selbst decken kannst.Du mußt deine Mutter nicht unterhalten.Sie kann ganz normal Leistungen beantragen und die Miete wird dann unter euch aufgeteilt.

  • Danke für deine Antwort Kitty!


    Aber verunsichert bin ich immer noch, evtl. kannst du mir (jeder andere gerne auch) noch weiter helfen.


    Ich habe mich noch etwas mehr belesen über die Thematik und festgestellt, dass die ARGE wahrscheinlich Einsicht in alle meine Einkünfte und Sparanlagen haben will :


    1. Frage - ist das wahr? Kann ich nicht verstehen, ich will von denen doch nichts haben -


    2. Frage - Stimmt dass? Und noch wichtiger was kann man dagegen tun?
    immer wieder ist zu lesen, dass wenn der in der HG mitlebende Verwandte / Kind ein bestimmtes Einkommen erwirtschaftet, welches über einen bestimmten Regelsatz fällt, dass der ALGII Antrag abgelehnt werden kann und keine Leistungen gezahlt werden


    Hat jemand evtl. schon selbst Erfahrung gesammelt zu dieser Thematik?


    Vielen Dank für die Hilfe!