Pfändung!

  • Das weiß ich nicht; hierzu ruf`doch einfach mal deine Kasse an, auch wenn das eine vom Normalfall abweichende Frage ist, wissen die oftmals Bescheid. Denn du bist sicher kein Einzelfall.


    Ansonsten habe ich dir mal was aus dem Internet kopiert:


    "Pfändung und Aufrechnung von Sozialleistungen
    Sozialleistungen sind:
    Alle im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelten Geldleistungen, wie Arbeitslosengeld/
    -hilfe, BaföG, Erziehungsgeld, Kindergeld, Pflegegeld, Mutterschaftsfgeld,
    gesetzliche Altersrente, Invalidenrente, Sozialhilfe, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld,
    Wohngeld u.a.
    Unterschieden wird dabei zwischen den grundsätzlich pfändbaren Sozialleistungen
    mit Lohnersatzfunktion (z.B. Arbeitslosengeld/ -hilfe, Krankengeld, Altersrente,
    Unterhaltsgeld) und den unpfändbaren, weil zweckbestimmten Sozialleistungen (z.B.
    Sozialhilfe, Erziehungsgeld, Pflegegeld, Kindergeld)."

    Kannst`e nachlesen unter: http://www.schuldenberatung-bochum.de/sozialleistungen.pdf