Grundstückserwerb während Hartz 4

  • Hallo,


    Mein Schwiegervater wohnt in seinem Eigenheim auf dem gepachteten Grundstück der Stadt. Auf Nachfrage bei der Stadt zum Kauf dieses Grundstückes bekam er die Freigabe. Das Grundstück hat danach seine Tochter gekauft aber als Käufer und Besitzer ist er eingetragen. Muss er jetzt dieses Grundstück als Vermögen in der Anlage VM angeben oder könnte man es als Schenkung betrachten?
    Vielleicht hat jemand eine Idee das er keine Probleme bekommt oder die Leistungen von Hartz 4 gestrichen.

  • Er darf doch in selbst genutztem Eigentum wohnen, ohne dass dies auf H IV - Leistungen Auswirkung hat. Wichtig jedoch ist die Größe des Hauses; sie sollte 130 qm Wohnfläche nicht überschreiten. Die Grundstücksgröße ist z.T. auch relevant; wie groß ist das Grundstück? Dabei wird zwischen "Stadt- und Landgrundstücken" unterschieden. In der Regel aber gibt es keine Probleme. Wie lange liegt das Ganze denn zurück, also die Übertragung bzw. Schenkung durch die Tochter? Gibt es hierzu einen "richtigen" Vertrag, oder ist er in der notariell gefertigten Urkunde gleich selbst als Käufer aufgetreten?