Muß Sie ZAF-Vollzeitstelle annehmen ?

  • Hallo,
    meine Freundin arbeitet schon seit 6 Jahren in einem 400 Euro Job ( Vormittags ) und würde diesen auch gerne behalten. Sie hat kein eigenes Auto , aber kann sich den Wagen ihrer Mutter ausleihen.
    Die Sachbearbeiterin der Arge weiß das und schickt ihr daher auch Vermittlungsvorschläge von Zeitarbeitsfirmen zu, die ca. 50 km entfernt sind. Sie hat sich dort beworben und die Zeitarbeitsfirma möchte sie einstellen.
    Muß meine Freundin den Job annehmen und die bisherige 400 Euro Tätigkeit kündigen ? Beides geht natürlich nicht.
    Hin und zurück sind das bestimmt 70 Km . Wer übernimmt denn bitte schön diese immensen Benzinkosten ??
    Das wäre doch totaler Wahnsinn und man hätte viel weniger Geld als jetzt ! ( falls man überhaupt noch genug zum leben hat )
    Muß Sie umziehen? Sie hat neg. Schufa-Eintrag. Damit findet man doch sowieso keine Wohnung.
    Wenn man den Vollzeitjob ablehnt, bekommt man doch bestimmt eine Sanktion , oder ??
    Fragen über Fragen...
    ich bitte um Euren Rat.
    Vielen Dank !
    Uwe

  • Sofern sie die Möglichkeit hat in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit eingestellt zu werden wird sie diese auch annehmen müssen.Es macht ja auch wenig Sinn wenn sie sich einerseits bewirbt und andererseits aber gar nicht in der Firma arbeiten möchte.Im Bezug auf das Auto sollte sie ihrer SB einfach mitteilen das dieses nicht mehr zu Verfügung steht denn schleißlich ist es ja das Auto der Mutter und nicht ihres.Dadurch hätte sich dann auch eine Arbeitstelle in dieser Entfernung erledigt das es sonst mit öffentlichen Verkehrsmittel kaum zu bewältigen ist.Zu einem Umzug kann sie nicht gezwungen werden aber eine Strecke von 70 km ist nicht soviel.Ich fahre auch täglich 60 km hin und zurück und arbeite nur Teilzeit.Sollte sie einen Vollzeitjob ohne ausreichende Begründung ablehnen gibt es sicher eine Sanktion.

  • @ Kitty121 - manchmal geht mir diese Halbinformation auf den SackDadurch hätte sich dann auch eine Arbeitstelle in dieser Entfernung erledigt das es sonst mit öffentlichen Verkehrsmittel kaum zu bewältigen ist


    Man unterzeichnet in der Regel bei der ARGE eine Eingliederungsvereinbarung, aber auch so steht im Gesetz das die Zielsetzung beim ALG II Bezug jene ist, das ein Leistungsbezieher eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit anzunehmen hat die garantiert das diese Person gänzlich und dauerhaft aus der Bedürftigkeit heraus gelangt.


    Wenn dies mit Hilfe eienr Zeitarbeitsfirma ermöglich wird, bedeutet eine Ablehnung einer solchen Arbeit einfach und richtiger Weise den Verlust des Leistungsanspruches, selbst dann wenn man wie ich zuvor als Manager für einen Weltkonzern tätig war und nun vielleicht bei einer Rohrreinigungsfirma arbeiten müsste oder bei der Müllabfuhr.


    Man kann sich sicherlich darüber streiten ob diese Tätigkeit dann nicht besser einer anderen ebenso geeigneten Person angeboten werden könnte, aber dies wird meist sowieso gemacht und letztlich entscheidet das Unternehmen welchen Mitarbeiter es als den qualifiziertesten betrachtet. Was die Entfernung zu dieser Arbeitsstelle angeht kann man damit argumentieren das vor Ort sicherlich auch Arbeitslose diese Tätigkeit ausüben könnten um damit bei einer Sanktion und einem anschließenden Gerichtsverfahren aber nicht zu unterliegen, müsste man sowas beweisen! Das können die wenigsten!


    Die erwähnten 50 bzw. 35 km für eine Strecke sind allerdings zumutbar, sogar ohne gute Verkehrsanbindung und ohne Auto!


    Einzig der Punkt das die Aufnahme der Tätigkeit keiner Dauerhaftigkeit unterliegt wäre ein akzeptabler Einwand, begründbar durch die Tatsache das die vermittlung von einer Zeitarbeitsfirma erfolgt! Aber selbst das nur, wenn z.B. ein Zeitvertrag angeboten wird, bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis läuft auch dann nichts!

  • Ach Horst du und Manager da lachen ja die Hühner.Mein Gott noch mehr verschlechtern kann man sich wohl kaum.Es ist zu deiner Information durchaus so das es eine Zumutbarkeit gibt und dazu gehört auch der Arbeitsweg.Ich habe keine Ahnung ob das jede ARGE anders regelt aber bei mir in der ARGE ist es direkt so das und das habe ich schriftlich ich eine Arbeitsstelle nur annehmen muß wenn sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 1,5 Stunden erreichbar ist.Dies gilt natürlich nicht wenn ich wie auch bei mir ein Auto habe und somit durchaus eine Strecke von mehreren Kilometern zurücklegen kann.Allerdings sollte es wohl bei dem heutigen öffentlichen Nahverkehr kaum möglich sein eine Strecke von 70 km in einer 1.5 Stunde zurückzulegen.Außerdem muß man ja auch mal davon ausgehen das meist die Arbeitstelle nicht gleich neben der Bushaltestelle liegt.

  • @ Kitty121 - genau und Dein Gegacker geht hier nicht nur mir auf die Eier!


    ..... für wahr!


    Allerdings sollte es wohl bei dem heutigen öffentlichen Nahverkehr kaum möglich sein eine Strecke von 70 km in einer 1.5 Stunde zurückzulegen wie schnell fährt denn die Bundesbahn oder ein öffentlicher Bus im Durchschnitt ???


    Außerdem muß man ja auch mal davon ausgehen das meist die Arbeitstelle nicht gleich neben der Bushaltestelle liegt....und Nachts ist es dann dort auch noch dunkel, wenn die Straßenbeleuchtung nicht funktioniert und wenn da noch wie kurz nach der Wende in Eisenach noch Kopfsteinpflaster liegt und hinter jeder dunklen Ecke ein Wessihasser mit Molotov Cocktails sitzen könnte, ja dann,.......... und deshalb arbeitest Du ja auch Teilzeit!


    So, jetzt weiste warum ich im Managment tätig sein durfte und Du nicht (oder allenfalls dort zum Kaffee holen beschäftigt werden würdest, wäre ich dort zugegen). Fakt ist das letzter Satz in meiner vorherigen Info eine klare Vorgabe aus den Reformen beinhaltet!


    Ja, ja ich weis Alleinerziehend und Pflichtbewusst und in Urlaub fahren kannste Dir auch leisten weil Du mit Dir Dinge machen lässt die Leute wie ich, mit Rückgrat verweigern!


    Hoffentlich kannste Dir noch ein Taschentuch und ein Kopfkissen leisten!