als Doktorand freiwillig immatrikuliert und dafuer kein ALG II?

  • Hi,


    ich bin 32 und in der Schlussphase meiner Doktorarbeit. Ich bin an der Uni eingeschrieben, was jedoch fuer Doktoranden freiwillig und nicht notwendig ist, vor allem, um einen Sprachkurs an der Uni zu besuchen, der mit dem angestrebten Abschluss nichts zu tun hat.


    Mein Stipendium der Begabtenfoerderung ist im letzten Monat ausgelaufen. Nun habe ich ALG II beantragt. Der Antrag wurde abgelehnt mit der Begruendung, dass ich als eingeschriebener Student nicht anspruchsberechtigt bin.


    Wie gesagt, ich besuche ausser dem Sprachkurs keine Kurse an der Uni und stehe dem Arbeitsmarkt voll zur Verfuegung. Ich kenne Doktoranden, die seit mehr als zwei Jahren Harz IV erhalten, allerdings sind die nicht eingeschrieben. Ich koennte genausogut nicht eingeschrieben sein und wuerde damit sogar erheblich Geld sparen. Das scheint offenkundig ungerecht. Meine Krankenkasse betrachtet mich auch nicht als Studenten und laesst mich volle Beitraege zahlen.


    Welche Aussicht auf Erfolg hat ein Widerspruch und was sollte meine Argumentationsstrategie sein?


    Danke