Einkommensteuerrückerstattung Anrechnungsfrage ?

  • Hi,


    meine Lebensgefährtin und ich haben unsere Einkommensteuer für 2009 erstattet bekommen.
    Gestern waren wir bei der ARGE und haben den Bescheid abgegeben, mit Beantragung die Beträge auf 12 Monate aufzuteilen, da ich im Internet gelesen habe das es so vorgeschrieben ist.


    Der Mitartbeiter meinte das es diesbezüglich kein Gesetz gibt, sondern das liegt im Ermessen des jeweiligen Mitarbeiter (angemessener Zeitraum den er bestimt) der den Fall bearbeitet. Er sagte mir er könnte sogar den monatlichen Regelsatz auf 1 Euro runter rechnen, wegen der Krankenkasse und könnte den Erstattungsbetrag komplett auf 1 Monat anrechnen.


    Hat der Mitarbeiter recht oder gibt es ein Urteil welches greift worin steht das die Erstattung auf 12 Monate aufgeteilt werden muss. (Wäre schön wenn mir einer dieses Urteil nennt) vllt ist es noch wichtig das ich in NRW wohne.


    Es handelt sich um einen Betrag von 1402,06 Euro der erstattet wurde.


    Der Mitarbeiter erzähte mir auch etwas von einem 30 Euro monatlichen Freibetrag pro Person, was meint er damit.


    Besten Dank im voraus.

  • der mitarbeiter hat recht. die steuerrückerstattung zählt als einkommen und es zählt das zuflußprinzip, also der zeitpunkt, in dem das geld aufs konto überwiesen wurde. demnach dürftet ihr für den entsprechenden monat keine hartz4-bezüge erhalten.