Hilfe , zwei Sanktionen in BG 70 % & 40 % was tun ?

  • Hallo ,
    als erstes möchte ich sagen , das die Sanktionn durch eine fehlleitung des Job Centers eingetreten ist , . Das Job Center hat einladungen usw. an alte adresse gesendet , obwohl umzug durch das job center bewilligt und bezahlt wurde. Hierzu haben wir bereits einspruch eingelegt . aber man sagte uns , wir müssten nun abwarten wie entschieden wird.
    Also , bei uns ist es o , das ich eine Sanktion von 70 % und mein Mann von 40 % haben. Wir haben zusammen 3 Kinder , 4 - fast 7 & 12 jahre alt .
    Heute erhielt ich eine überweisung über 171,23,- Euro :eek:
    Bin sofort zum Job Center und habe einen Termin für morgen früh bekommen.
    Nun wollte ich mal fragen , ob jemand weiß , was ich erhalten kann. Lebensmittelgutscheine ? In welcher höhe denn etwa ? Darlehn beantragen , oder was meint ihr ?
    Bei meinen Nachbarn war übrigens letzten monat exakt !! das gleiche , die haben auch 3 kids und haben gutscheine im wert von 75,- € erhalten. Eine Prson hatte 15 , die andere hatte 60 €
    ist das nicht zu wenig ?
    Ach so , komme aus Essen NRW , wenn es da unterschiede inerhalb der bundesländer geben sollte.
    Ich danke euch schon mal vorab , das ihr euch ( bei dem tollen wetter ) die zeit nehmt , und hoffe auf zahlreiche antworten .
    Liebe Grüße
    Diana

  • Wenn Ihr Eurer Mitwirkungspflicht nachgekommen seid und der ARGE die neue Anschrift mittels Veränderungsmeldung mitgeteilt habt würde ich das Amt beim morgigen Termin nicht eher verlassen bis ich eine Kartenzahlung in voller Höhe meiner mir zustehnden Leistungen erhalten habe. Habt Ihr hingegen darauf vertraut, dass der ARGE die Anschrift bekannt ist weil die Umzugkosten übernommen wurden habt Ihr nach SGB einen Verstoß begangen indem Ihr Eurer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen seid.Solltet Ihr über keinerlei finanzielle Mittel mehr verfügen beim morgigen Termin ( trotz Pflichtverletzung ) Eure Bedürftigkeit bei der Sachbearbeiterin zur Niederschrift bringen lassen. ( Amt muß dann reagieren )
    Was ich noch als wichtig erachte eine unbeteiligte Person wie Freundin o.ä. mitnehmen. Familienangehörige nur wenn nichts anderes möglich ist. Auch noch wichtig ist die Vorlage der Meldebescheinigungen, neuer Mietvertrag etc.

  • . Auch noch wichtig ist die Vorlage der Meldebescheinigungen, neuer Mietvertrag etc.


    Das ist alles erledigt , wir sind bereits im Februar Umgezogen , und bis heute war ja auch alles immer ok .
    Mir ist einfach wichtig zu wissen , was ich dort fordern kann . Ich hab nämlich keine lust , mit einem Lebensmittel Gutschein i.h.v. 75 € nach hause zu gehen . Gibt es da einen geregelten Satz , ??

  • ALG II ist eine Regelleistung und wird monatlich im Voraus gezahlt. D.h. es soll Dir bis spätestens zum ersten des Monats zur Verfügung stehen.(s.§ 41 SGB II Berechnen von Leistungen). Da dies nicht der Fall ist und Ihr unverschuldet keine oder nur geringfügige Leistungen erhalten habt. Bei morgigen Termin sofortige Auszahlung fordern. Bin bei ähnlichen Fällen schon mehrfach als Begleitperson aufgetreten und bisher hatten solche Forderung immer Erfolg. Spätestens dann wenn man einen Termin bei dem/der Teamleiter(in) oder Amtsleiter verlangt, wen der betreffende Sachbearbeiter irgendwelche Ausflüchte erfand oder solche Worte wie geht nicht, unmöglich,darf ich nicht usw.verwendete.In einem Fall bekam der Leistungsbezieher eine Zahlungsüberweisung zur Verrechnung weil der Geldautomat in der ARGE leer war. Diese Zahlungsüberweisung hat mein Bekannter am gleichen Tag bei der Post ausgezahlt bekommen. Allerdings wird hier gleich eine Gebühr in Höhe von 2.10 € einbehalten. Ganz wichtig Personalausweis mitnehmen sonst keine Auszahlung auch nicht mit Karte am Geldautomaten der ARGE.