GEZ Befreiung bei verspäteten Harz-4 Bescheid

  • Mein Freund hat schon im April Fortsetzungsantrag auf Harz-4 gestellt, der für den Zeitraum ab 01.Juni laufen soll. Er hat aber immer noch keinen Bescheid (nicht mal den vorläufigen) vom Sachbearbeiter bekommen. Jetzt nun kriegt er die Mahnung von GEZ-Zentrale, er sei nicht mehr befreit, muss die Gebühre für Juni und Juli zahlen.


    Was nun? Eigentlich ist es Schuld von der ARGE - sie sind zu spät mit dem Bescheid. Mein Freund kriegt diesen Bescheid jetzt im Juli. Wird er die GEZ Gebühren für Juni und Juli trotzdem zahlen müssen?


    Und wie geht man denn überhaupt vor, wenn der Leistungsrechner auf sich warten lässt? Der Grund, warum es es so ist, wurde mir telefonisch von dem Sachbearbeiter mitgeteilt: er habe wichtigeres zu tun, als den Antrag von meinem Freund zu bearbeiten. Das kann mir jetzt keiner glauben.... ((


    Übrigens, wird der Krankenhausaufenthalt (10 Euro pro Tag) von der ARGE übernommen?

  • Nein, die KH Gebühr wird nicht übernommen. Die muß man leider aus der eigenen Tasche Zahlen. Hier etwas dazu. Dein Freund sollte mal vorsprechen und nachfragen wo sein Bescheid bleibt.

  • Also erstens zur GEZ:
    Wie bei allem, zählt auch hier der Tag der Antragstellung, auch wenn der Bescheid noch nicht vorliegt. Also beim nächsten Mal - Fortsetzungsantrag stellen und hineinschreiben, dass der Bescheid nachgereicht wird.


    Krankenhaustagegeld:
    ALG II-Empfänger können sich in der Regel (Antrag bei der Krankenkasse) von der Zuzahlung "sämtlicher" Leistungen befreien lassen, darunter zählt dann auch das Krankenhaustagegeld, aber auch die Zusatzkosten bei verordneten Medikamenten. Man zahlt allerdings ein Mal für das Jahr (je nach Einkommen - Belastungsgrenze) einen ungleich geringeren Beitrag an die Kasse und erhält dann diese "Zuzahlungsbefreiungskarte". Das geht innerhalb eines Jahres auch rückwirkend, kann für euch also noch "greifen".


    Gruß. Lirafe