Anspruch bei Zweitausbildung

  • Hallo zusammen,


    ich, 31, fange ab Oktober eine zweite Ausbildung zur Altenpflegerin an (meine erste Ausbildung zur Bankkauffrau hatte ich im Januar 2001 abgeschlossen).


    Nun wurde mir mitgeteilt, dass ich somit keinen Anspruch mehr auf ALG II hätte.


    Ich könnte also Wohngeld beantragen, was aber mit meiner Ausbildungsvergütung, etc. weniger in der Gesamtsumme ist als ALG II. Zumal ja nun auch die Rede von Kürzungen beim Wohngeld ist.


    Weiß jemand Rat ?


    Vielen Dank im Voraus!


    SunDay78

  • Eine zweite Ausbildung ist deine Sache und wird nicht gefördert es sei denn direkt über die ARGE wenn jetzt in deinem erlernten Beruf die Chancen gering sind.Als Bankkauffrau ist das aber wohl nicht so.Insofern müßtest du selbst sehen wie du diese Ausbildung finanzieren kannst.

  • Danke für die schnelle Antwort. Dann hab ich ein Riesenproblem.


    Das ist also die Strafe, wenn man nach 3 Jahren Arbeitslosigkeit sich umorientiert, um wieder ins Berufsleben zurückzufinden.