Bewerbungskostenzuschuss

  • Hallo!
    Bisher habe ich für jede Bewerbung, egal ob als Brief oder Mail 5€ bekommen. Heute erhalten ich einen Bescheid und bekomme mitmal für die Mail Bewerbungen nur 1€j. Ohne Erklärung, Begründung irgendwas. Als ich anrief wurde mir erzählt, das läge im auge des Vermittlers. Darf der denn machen, was er will? Ich denke, 5€ stehen fest. Wer hat Recht? Mit welcher Begründung kann ich dagegen vorgehen? Danke
    Pinky

  • Im Normalfall bekommst du für jede schriftliche Bewerbung (wo auch Anschreiben und/oder Absage beiliegt) diese 5Euro. Wir haben hier z.bsp. Listen die extra aufgeteilt sind für Telefonische und schriftliche Bewerbung. Ich selbst habe für Mails noch nie etwas erstattet bekommen, denn man hat ja auch keinen Aufwand in dem Sinne.

  • Ich denke schon das es da einheitliche Regelungen gibt und nicht jeder SB machen kann was er will.Bei uns gibt es entweder 5 Euro aber dann muß nachgewiesen werden was man ausgegeben hat anhand von Rechnungen oder pauschal 3 Euro ohne nachweise.Diese 3 Euro gibt es auch für mail Bewerbungen.Allerdings muß man dann den Ausdruck "gesendet" mit vorlegen.

  • Hallo,


    ich war heute bei der ARGE und habe erfahren, das es keine Einheitsregelung gibt. Jede AGentur handhabt es nach eigener Dienstanweisung je nachdem wieviel Haushaltesmittel im Budge übrig sind, wird festgelegt ob es nun 5 Euro sind oder nur 1 Euro oder auch nichts! Es kommt nicht überall vor das man für Email bewerbungen geld bekommt es ist halt eine Ermessensfrage des Vermittlers und auch der Dienstanweisung.


    LG