anrechnung von riesterrente, haftpflicht- und kfz-versicherung legitim???

  • hallo
    ich habe mal eine frage die ich für eine bekannte stellen soll.
    si aht in der vergangene woche ihren neuen alg II-bescheid bekommen und in diesem wurden ihr ihre riesterrente, die hapftpflichtversicherung ihrer tochter, ihre kfz-versicherung, anteiliges kindergeld und noch zwei andere posten angerechnet und von ihrem eigentlichen bedarf abgezogen.
    ihre frage ist nun, ob das rechtens ist, denn bei ihrer versicherung wurde ihr gesgat das alle versicherungen nicht von ihrem einkommen abgezogen werden, zumal sie bei ihrer riesterrente einen jahresbeitrag von 60 euro leistet. ihre sachbearbeiterin hat ihr bei ihrem erstantrag auch gesagt, das es ihre sache sein was sie von ihrem alg II bezahlt, da versicherungen nich berücksichtigt werden.
    sie ist alleinstehend und ihre tochter bekommt keine leistungen mehr aus dem alg II, da ihr bedarf mit kindergeld, uvg und wohngeld abgedeckt ist.


    vielen dank schon mal im voraus für eure antworten.


    lg

  • KIndergeld,Wohngeld und der gezahlte Unterhalt werden immer angerechnet aber nicht die Versicherungen.In Versicherungen zahlst du ja ein um irgendwann mal etwas zu bekommen wie eben bei der Riesterrente.Wenn die ARGE da was berechnet müßte sie am Ende mehr bekommen und nicht weniger.Die Kfz Versicherung bekommt man ja uch erstattet wenn man zum ALG2 noch arbeitet.Sollte sie sich den Bescheid nochmal genau ansehen und dann in Widerspruch gehen.