Wie berechnet sich das hartz 4?

  • hi,


    folgende situation:


    ich 30jahre, studiumabbrecher, zZ krank (knie operation)
    freundin arbeitet 40h ca 1200€ netto
    tochter 1jahr alt


    ich habe eine ausbildung zum heizungsbauer gemacht. danach abitur und dann studiert. studium ist jetzt abgebrochen. habe die letzten 2 jahre pauschal gearbeitet.
    da ich jetzt eine knie operation hatte kann ich auch nicht arbeiten gehen. ergo kein einkommen, da ja nur pauschal. (wer arbeitet bekommt geld, wenn nicht dann nicht). das nächste halbe jar werd ich dort auch nicht arbeiten können, weil ich nicht in die knie gehen kann..das kann auch bis zu eiem jahr dauern..


    jetzt wollt ich mal wissen, ob uner bedarfsgemeinschaft etwas zusteht, wenn ja wieviel ca und wie berechnet sich dies.


    mfg

  • Hier alle Info´s
    Berechnungsbeispiele könnt Ihr anhand von Rechnern meiner Signatur erstellen. Die sind aber nicht 100%ig, nur in etwa. Am besten Termin machen auf der ARGE, dann alle Formulare abgeben. Schnellstmöglich, da Leistung ab Antragstellung erst gezahlt werden.


    Es kann natürlich auch sein, das man Euch (bezüglich deiner Krankheit) erst einmal zur Sozialhilfe schickt. Dann habt ihr jedoch die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen.