Eigenheim verkaufen und von Hartz 4 leben?

  • Hallo,ich brauche dringend einen Rat.
    Ich bin selbstständiger Handwerker,seit einiger Zeit ohne Aufträge und lebe mit meiner 65 jährigen Ehefrau in einem Eigenheim,das abbezahlt ist
    Da ich vor etlichen Jahren einen Geschäftskredit auf mein Haus aufgenommen habe und ihn nicht weiter zurückzahlen kann,will die Bank nun ihr Geld zurück,indem ich das Haus verkaufe um die Schulden abzuzahlen,andernfalls droht Zwangsversteigerung. Alle Ersparnisse sind mittlerweile aufgebraucht und wir mußten Hartz 4 beantragen.
    Nun bekommen wir seit einem halben Jahr nur den Hartz 4-Regelsatz von je 323,00 Euro und eine Pauschale und Heizöl .Wenn das Haus verkauft oder versteigert wird und es kommen 10000,00-15000,00 Euro mehr raus als unsere Schulden bei der Bank sind,ist dieses Geld dann Vermögen und wir bekommen nichts mehr oder wie wird das gehandhabt?
    Beziehen wir anschließend eine Wohnung,wird diese dann von der Arge bezahlt ?
    Bekommt meine Frau ab 65 Jahren Grundsicherung im Alter,weil keine Rente, und muß sie dann das Eigentum bzw. den Erlös angeben?


    Für jeden Tipp bin ich sehr dankbar,da wir i.M. nach 40 Jahren voller Arbeit,sehr mutlos und verzweifelt sind.

  • Hallo Hosswobi
    Also in Deinem Fall verhält es sich folgendermaßen.
    Ein Anspruch auf Hartz IV besteht nur, wenn der Anspruchsberechtigte seine Rücklagen bis auf ein bestimmtes Schonvermögen aufgebraucht hat. Ein Sparvermögen zur Altersvorsorge von 750 Euro pro Lebensjahr ist frei, wenn es erst bei Eintritt in das Rentenalter zur Verfügung steht. Ein allgemeiner Freibetrag für Erspartes von 150 Euro pro Lebensjahr ist nach oben begrenzt, beträgt aber mindestens 3100 Euro. Für Rücklagen sind 750 Euro pro Person anzusetzen.
    D.h. also das jeder von Euch beiden einen Freibetrag aus dem Schonvermögen von je 3100 Euro hat. Würden nun bei dem Hausverkauf und nach der Abgeltung bei der Bank 15.000 Euro übrig bleiben, zieht die ARGE 6200 Euro Schonvermögen ab und die verbleibenden 8.800 Euro fließen in die Berechnung ein.
    Bis Du jedoch das Geld aus dem Erlös in den Händen hälst, muß die ARGE die Leistungen weiterhin zahlen. Denn erst ab dem Monat des Zuflusses darf dieses in die Berechnung einbezogen werden.
    Wenn das " Vermögen " dann aufgebraucht ist, gehen auf Antrag die normalen Zahlungen weiter.
    Wenn ich das richtig verstehe, hat Deine Ehefrau keine Rentenansprüche. So kann diese die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit gem.SGB 12 beantragen. Das Antragsverfahren ist in etwa das gleiche wie bei ALG II nur eben ein anderer Leistungsträger nämlich das Sozialamt. Die Höhe der Leistungen orientiert sich hier auch an die Regelsätze des ALG II. Sollte Deine Ehefrau die Grundsicherung erhalten, kann diese aber im Gegensatz zum ALG II z.B. Wohngeld beantragen.
    Übrigens wenn Du mit Deiner Frau in eine Mietwohnung ziehen mußt muß die ARGE bei Angemessenheit der Wohnung die vollen Kosten der Unterkunft und Heizung übernehmen. ( Zusätzlich zu den Regelleistungen )

  • da ihr rentner seit und nunmehr grudsicherung erhalten würdest sieht sie sache mit dem vermögen völlig anders aus:


    Zitat

    Zum Vermögen gehört das gesamte verwertbare Vermögen.


    Es gibt aber auch Vermögen, dass nicht verwertet werden muss, zum Beispiel:


    •ein angemessenes Hausgrundstück, das vom Antragsberechtigten sowie Ehegatten bzw. Partner allein oder zusammen mit Angehörigen bewohnt wird
    •kleinere Bar- oder Sparbeträge, soweit bei Alleinstehenden 2.301 € nicht überschritten werden; für Ehepaare oder eine eheähnliche Gemeinschaft liegt der Vermögensfreibetrag bei 2.915 €; für jede weitere überwiegend unterhaltene Person erhöht sich der Freibetrag um 256 €.


    also 2915 euro ist der freibetrag. alles andere darüber muss verbraucht werden.