Hilfeee wegen Kindergeld

  • Hallo, also ist ein bissle kompliziert jetzt. hab dieses Änderungsformular wegen Kindergeld (Studienplatzsuche) schon abgeschickt mein Betrieb hat mich jetzt aber doch noch 3 Wochen "übernommen".
    Ich werde ab Oktober studieren.
    In dem Formular steht jetzt nicht drin dass ich noch 3 Wochen da gearbeitet hab bzw. dass die mich noch 3 Wochen beschäftigt haben.Ist das schlimm?
    weil im Endeffekt ist es ja egal wo ich Geld nach der Ausbildung in der übergangszeit verdiene oder?
    wenn ich jetzt noch einen Monat wo anders arbeite zählt es doch nur dass ich diese 8004 € Grenze nicht überschreite oder? Oder wirkt die "Kurze Übernahme sich auf meinen Anspruch aus"? Beziehungsweise wenn ich jetzt Arbeitslosengeld bekomme, bekomme ich dann trotzdem Kindergeld?
    Muss ich da jetzt noch irgendwas nachreichen?
    Bitte anwortet so schnell es geht ich mach mir da grad voll den Kopf. Dankeschön.

  • Hi kaleydo,


    also warst Du vorher Auszubildener?


    Die Einnahmen musst Du der Familienkasse mitteilen, sonst kann das Februar/März 2011 ziemlich fies werden bei der Prüfung :o. Genau genommen musst Du auch den Arbeitsvertrag für diese Zeit einreichen - sofern vorhanden. Die Verdienstabrechnung wird aber auf jedem Fall angefordert.


    Die 8004 Euro gelten immer dann, wenn Du auch einen grundsätzlichen Anspruch auf KG besitzt. Also auch für die Übergangszeit, da Du/ deine Eltern ja auch da das KG erhalten.


    Der Anspruch auf das ALG1 ist okay. Du kannst weiterhin KG erhalten - im Rahmen der o.g. Einkommensgrenze.


    Konnte ich Dir helfen oder hast Du noch Fragen?


    LG
    Simon