ALG 2 Antrag, wie geh ich vor?

  • Hallo zusammen,


    meine Situation hat sich gerade etwas geändert!


    Ich beziehe bis September noch ALG 1, war schon auf der Arge und hab den Antrag angefordert und denen erklärt wie meine momentane Situatuon ist, also Mietfrei bei den Eltern!


    Nun hat sich dies geändert. Ich brauch bis September eine eigene Wohnung :-(


    Bin schon seid Tagen am suchen und machen und finde nichts.


    Wie muss ich nun vorgehen, erstmal dem Amt erklären wieso, weshalb und warum ???


    Den Antrag hab ich da liegen und soll den mitte August zum Termin abgeben, aber jetzt hat sich alles geändert?


    Soll ich also die Tage aufs Amt gehen, das erklären und helfen die mir dann eine passende Wohnung zu finden? Was mache ich wenn ich keine finde? Bitte um Tips :-(

  • Die Vorgehensweise richtet sich danach, wie alt bist Du und gibt es einen triftigen Grund so urplötzlich bei Deinen Eltern auszuziehen. Solltest Du unter 25 Jahre sein wird die ARGE auf jeden Fall die Frage stellen wieso Du so plötzlich und unmittelbar vor dem Leistungsbezug von ALG II bei den Eltern ausgezogen bist, da dies den Anschein erweckt, dass Du mit dem Auszug die „Unter 25 er Reglung“ unterlaufen willst. Rein rechtlich ist die ARGE erst für Dich zuständig wenn Dein ALG I ausgelaufen ist und bis dahin könntest Du wohnmäßig tun und lassen was Du willst. Im Übrigen hast Du bei der Wohnungssuche kaum Hilfe von der ARGE zu erwarten. Man wird Dich lediglich auf die Möglichkeiten von Sozialwohnen hinweisen. Und wenn Du nicht gerade in München oder Hamburg wohnst sollte eine Wohnungssuche doch ein nicht also großes Problem darstellen.


    Was Du bei der Wohnungssuche auf jeden Fall beachten solltest ist, dass die Wohnung den Ansprüchen der ARGE in Bezug auf die „Angemessenheit“ erfüllt. Also für Dich max. 45 qm (Faustregel) und die Kosten entsprechend dem gültigen Mietspiegel Deines Wohnortes.


    Also ich persönlich würde es darauf ankommen lassen und mir vor dem Ausfüllen der Anträge ganz schnell eine Wohnung suchen. Allerdings würde ich mir dies wiederum überlegen wenn ich für eine Wohnung noch nicht einmal einen Stuhl oder Bett mein eigen nennen kann und dann noch ein Umzugsgrund vorliegen würde bei dem mir die ARGE einen Auszug bei den Eltern nicht verwehren kann. Denn dann könnte ich die Möglichkeit der Erstausstattung in Anspruch nehmen.

  • Also ich bin 31 ;)


    Vater hat mir gekündig wegen Eigenbedarf und weil das zusammenleben nichtmehr tragbar ist!


    So hab ich das denen auch gesagt heute morgen.
    Nun hab ich eine Mieterbescheidingung bekommen, ich soll mir etwas suchen, es ausfüllen lassen und es dann auf die Arge absegnen lassen.


    Wie meinste du den folgenden Satz?


    und dann noch ein Umzugsgrund vorliegen würde bei dem mir die ARGE einen Auszug bei den Eltern nicht verwehren kann. Denn dann könnte ich die Möglichkeit der Erstausstattung in Anspruch nehmen.


  • Wie es scheint, hat sich dieser Satz erledigt. Du bekamst ja schon eine Miterbescheinigung. Wenn Du nun noch eine passende Wohnung findest und die ARGE dem Einzug in diese dann noch absegnet, hast Du Anspruch auf eine Erstausstattung Deiner neuen ersten eigenen Wohnung. Natürlich mußt Du hierfür einen schriftlichen Antrag stellen. Würde ich aber erst nach der entgültigen Umzugsgenehmigung angehen.

  • Okay, vielen Dank für deine Info!


    Nun hab ich ma noch eine Frage.


    Und zwar momentan wohne ich ja bei meinen Eltern im Haushalt, habe da ein Zimmer und hab das nun gekündigt bekommen, nun such ich mir wie gesagt die Mietwohnung.


    Wie verhaltet es sich allerdings, wenn bei meinem Vater in einem halben Jahr eine Wohnung frei wird, welche er mir Mietfrei zur Verfügung stellen würde?
    Wie würde sich das da dann verhalten?


    Mir ist bekannt, dass die wenn man eine WOhnung hat, einen so schnell nicht mehr gehen lassen und man dann halt Argumente brauch, warum man dort nun weg will ?


  • Ich nehme mal an, dass Dich die ARGE mit Freuden umziehen lässt, wenn Du hier erklärst Du ziehst in eine Mietfreie Wohnung. Es muß Dir in dem Fall auch klar sein, dass dann die Kosten für Unterkunft völlig wegfallen werden. Somit stünden Dir nur noch der Regelsatz und ev. Heizkosten zu. Würde Dein Vater auch keinen Heizkostenzuschuß von Dir verlangen bleibt nur noch der Regelsatz.