Arbeitsvertrag ab 1.12 - Einstellung aller Leistungen bereits jetzt????

  • Bin vollkommen ratlos , was ich jetzt noch unternehmen kann. Ich hatte am 31.03. d.J. ein Gespräch mit meiner Arbeitsvermitterin. Darin auch erklärt, dass ich auch jede Stelle im Ausland annehmen würde. Ich war in der Zeit von 1991 - 1993 in einem Exportunternehmen in Thailand (Khon Kaen) beschäftigt. Aufgrund der dortigen Unruhen haben einige Mitarbeiter Ihre Verträge gekündigt und ich habe mich bereit erklärt, dort eine kostenlose 4 wöchige Probezeit zu absolvieren. Dies wurde bejaht und mir als Gegenleistung ein Arbeitsvertrag zum 31.12.2010 angeboten. Hartz IV wurde mir jedoch sofort gestrichen obwohl aus den Unterlagen des Unternehmens klar hervorgeht, dass ich diese 4 Wochen kostenfrei absolviert habe (diese im übrigen nach 10 Tagen abgebrochen, weil ich von dem Bescheid in Deutschland erfahren habe) und der Arbeitsvertrag jedoch ERST am 31.12.2010 beginnen soll. Ich habe alles selbst finanziert (Flug) und stehe aufgrund dieser Entscheidung gegen den ich natürlich Widerspruch eingelegt habe, völlig mittelos da. Miete kann ich nicht zahlen und der Lebensunterhalt ist nur noch für Tage gesichert. Bearbeitungszeit wurde mir bis zu 3 Monate genannt. ....meine Emotionen im Griff zu halten, fällt sehr schwer, auch weil ich beim besten Willen nicht weiß, warum diese Eigeninitiative sogar bestraft wird....hat vielleicht jemand einen Rat, was ich noch unternehmen kann????

  • Sorry habe mich vielleicht missverständlich ausgedrückt. Ich war NUR für 2 Wochen abwesend zu einer Testarbeitszeit was auch aus der Einladung klar hervorging. Das eigentliche Arbeitsverhältnis fängt erst zum 30.12. an. Gestrichen wurden aber schon jetzt alle Leistungen. Natürlich bekomme ich - wenn ich im Ausland bin - keine Unterstützung, das ist natürlich klar. Bis Dienstantritt bin ich aber leider abhängig und für mich natürlich jetzt eine Katastrophe.

  • Bin vollkommen ratlos , was ich jetzt noch unternehmen kann. Ich hatte am 31.03. d.J. ein Gespräch mit meiner Arbeitsvermitterin. Darin auch erklärt, dass ich auch jede Stelle im Ausland annehmen würde. Ich war in der Zeit von 1991 - 1993 in einem Exportunternehmen in Thailand (Khon Kaen) beschäftigt. Aufgrund der dortigen Unruhen haben einige Mitarbeiter Ihre Verträge gekündigt und ich habe mich bereit erklärt, dort eine kostenlose 4 wöchige Probezeit zu absolvieren. Dies wurde bejaht und mir als Gegenleistung ein Arbeitsvertrag zum 31.12.2010 angeboten. Hartz IV wurde mir jedoch sofort gestrichen obwohl aus den Unterlagen des Unternehmens klar hervorgeht, dass ich diese 4 Wochen kostenfrei absolviert habe (diese im übrigen nach 10 Tagen abgebrochen, weil ich von dem Bescheid in Deutschland erfahren habe) und der Arbeitsvertrag jedoch ERST am 31.12.2010 beginnen soll. Ich habe alles selbst finanziert (Flug) und stehe aufgrund dieser Entscheidung gegen den ich natürlich Widerspruch eingelegt habe, völlig mittelos da. Miete kann ich nicht zahlen und der Lebensunterhalt ist nur noch für Tage gesichert. Bearbeitungszeit wurde mir bis zu 3 Monate genannt. ....meine Emotionen im Griff zu halten, fällt sehr schwer, auch weil ich beim besten Willen nicht weiß, warum diese Eigeninitiative sogar bestraft wird....hat vielleicht jemand einen Rat, was ich noch unternehmen kann????


    Bist Du bereits zurück in Deutschland oder musst Du aus dem Ausland agieren? Kann ich aus Deiner Frage leider nicht herauslesen. ALG II schon neu beantragt wenn ja wann? Wie lange warst Du überhaupt aus dem Leistungsbezug heraus?

  • Habe gerade Deine Antwort für lacki gelesen und die Zusammenhänge nunmehr begriffen.
    Wenn der Hintergrund nichts so ernst wäre könnte man über die Reaktion der ARGE eigentlich nur lachen. Anstatt Dich beim Wiedereinstieg in Dein Berufsleben zu unterstützen streicht man sofort die Leistungen. Das habe ich in der Form auch noch nicht gehört oder erlebt. Also Du hast aus meiner Sicht überhaupt nichts falsch gemacht sondern im Gegenteil richtig gehandelt indem Du mit Deinem SB die 4 wöchige unbezahlte Maßnahme im Ausland abgesprochen hast. Was dachte man sich wohl dabei wovon Du während der 4 Wochen und der Zeit danach bis zu einer eventuellen Anstellung am Jahresende existieren sollst?


    Ich würde nun folgendes tun
    1. Mir am anstehenden Wochenende einen Zeugen suchen (Bekannter oder Freund).
    2. Mit diesem zusammen am Montag bei der ARGE vorstellig werden.
    3. Bei der ARGE meine Bedürftigkeit zur Niederschrift bringen lassen. Zum Beweis dafür, dass ich mittellos bin einen Kontoauszug mitnehmen.
    4. Nach der Niederschrift einen angemessenen Vorschuss gem. § 42 SGB I auf meinen unstrittigen Leistungsanspruch verlangen. Angemessen bedeutet, nicht mit ein paar Euro abwimmeln lassen sondern solch einen Betrag vereinbaren mit dem man auch wirklich was anfangen kann.


    Man wird vermutlich auf das Verlangen nicht gleich eingehen. In dem Fall nicht nachgeben sondern ein Gespräch mit dem/der Teamführer/in verlangen. Gegebenenfalls auch mit dem Geschäftsführer.
    Während diesem Gespräch gleich durchblicken lassen, dass wenn es ohne Erfolg verläuft der Gang zum zuständigen Sozialgericht unmittelbar nach dem Gespräch erfolgen wird um hier einen einstweiligen Rechtsschutz zur Niederschrift zu bringen lassen. Wenn immer noch kein Einsehen, dann diesen Weg auch gehen. Die Niederschrift kannst Du dann beim zuständigen Rechtspfleger des SG mündlich vortragen und wird zur Niederschrift gebracht. Keine Angst, diese Maßnahme kostet nichts. Wie dann weiter verfahren wird erfragst Du am besten beim Rechtspfleger vor Ort.

  • Mittlerweile nimmt dieser Vorgang scnon komödiantisce Ausmaße an. Heute Morgen persönlich mit einem Bekannten vorgesprochen. Nunmehr wurde mir mitgeteilt, dass ich - um den Vorgang weiter zu bearbeiten - - das Flugticket beibringen muss bzw. im Notfall die Kopie des Reisepasses, aus dem hervorgeht, dass ich zum 13.06. die Rückreise angetreten bin. Sollte ich diese Unterlagen vorlegen können, wird mir nur die Zeit meiner Abwesenheit aus Deutschland gestrichen. Auf meinen Einwand hin, dass ich mich nicht in Urlaub befunden habe, sondern eine Testarbeitszeit absolviert habe, wurde insoweit abschlägig beschieden, dass dies "andere Stellen" zu beurteilen haben. Morgen früh hätte ich dann auch die Gelegenheit den Teamleiter zu sprechen.....
    Viele Gruesse!!

  • Mittlerweile nimmt dieser Vorgang scnon komödiantisce Ausmaße an. Heute Morgen persönlich mit einem Bekannten vorgesprochen. Nunmehr wurde mir mitgeteilt, dass ich - um den Vorgang weiter zu bearbeiten - - das Flugticket beibringen muss bzw. im Notfall die Kopie des Reisepasses, aus dem hervorgeht, dass ich zum 13.06. die Rückreise angetreten bin. Sollte ich diese Unterlagen vorlegen können, wird mir nur die Zeit meiner Abwesenheit aus Deutschland gestrichen. Auf meinen Einwand hin, dass ich mich nicht in Urlaub befunden habe, sondern eine Testarbeitszeit absolviert habe, wurde insoweit abschlägig beschieden, dass dies "andere Stellen" zu beurteilen haben. Morgen früh hätte ich dann auch die Gelegenheit den Teamleiter zu sprechen.....
    Viele Gruesse!!


    Also morgen angreifen und nicht Bange machen lassen.:)