Bedarfsgemeinschaft (Eltern) ?

  • Hallo erstmal zusammen, ich habe diesen forum durch zufall übers google gefunden und bin erstmal froh das es auch hilfsbereite menschen gibt, und hoffe das mir jemand einen guten ratschlag geben kann.
    Also dann fange ich mal an bin 31 jahre alt, und hartz4 empfänger(Leider).
    Bin seit gut 2 jahren wieder bei meinem eltern eingezogen, mein vater bekommt rente und meine mutter seit 1 jahr auch.
    So nu musste ich meinen hartz4 vertrag verlängern weil es ende august abläuft.
    Gesagt getan alles abgegeben meine konto auszüge und fragebogen etc.
    Meine damalige sachbearbeiterin ist nun wech, und die neue hier macht mir sehr viele probleme .
    Sie möchte von meinem eltern die letzten 6 monats lohnabrechnungen sehen, dazu hat sie mir nun ausgerechnet das ich am monats ende knapp 100 euro zum Leben bekomme weil meine eltern gut rente kriegen((wie gesagt das hat sie mir nur gesagt auf der hand habe ich noch nichts))).
    Ich dachte mit tritt nun ein pferd
    Habe mich mit ihr am telefon gestritten und nun habe ich nächste woche am donnerstag bei ihrem chef ein termin.
    Das darf doch nicht wahr sein sonst habe ich 500 euro bekommen und davon gebe ich meinen eltern die hälfte ab.
    Dazu bilde ich doch keine Bedarfgemeinschaft,
    klar bin ich in der selben wohnung aber ich teile mit meinem eltern nix, bin 31 jahre soweit ich weiß gilt das doch unter 25 j.


    Meine frage ist nun dürfen die sowas mit mir machen?


    Wenn ich ein Anwalt in anspruch nehme wie läuft das ganze?



    Ich bedanke mich für die antworten im vorraus


    Lg


    Matthias

  • Wie immer und überall versucht die ARGE erst einmal aus der Leistungspflicht zu kommen und das mit dem häufigen Wechsel der Sachbearbeiter ist gängige Praxis. Schließlich soll niemand ein vertrautes Verhältnis zum SB aufbauen können.
    Ich glaube nicht, dass die ARGE bei Dir von einer BG mit den Eltern ausgeht sondern ich vermute mal, dass in dem Fall eine Haushaltsgemeinschaft unterstellt wird. Da Du aber wie Du selbst sagst mit den Eltern nichts teilst, kannst Du dem ganz einfach widersprechen.
    Da nun Deine Eltern Dir gegenüber keine Unterhaltsverpflichtung mehr haben sollte die ARGE auch die Einkünfte Deiner Eltern nicht mehr interessieren dürfen. Da sich in Deinen persönlichen Verhältnissen gegenüber dem letzten Bescheid nichts geändert hat, kann ich die Aussagen der ARGE ebenso wenig nachvollziehen wie Du. Auch denke ich, dass Du zuversichtlich dem Gespräch mit dem Chef der ARGE entgegen blicken kannst. Ein Rechtsanwalt wird im Moment auch noch nicht notwendig sein da ja noch kein neuer Bescheid an Dich ergangen ist. Sollte aber trotz des Gesprächs mit dem Chef oder auch Teamleiter der ARGE ein solcher Bescheid ergehen, welcher deinem Leistungsanspruch nicht gerecht wird, dann erst einmal innerhalb der gesetzlichen Frist von 4 Wochen Widerspruch einlegen. Sollte man diesen abschlägig bescheiden, kann sich ein Gang zum Anwalt erforderlich machen. Allerdings ist dies in der ersten Instanz vor dem zuständigen Sozialgericht auch nicht zwingend. Erst in 2. Instanz, besteht Anwaltspflicht.

  • Wie immer und überall versucht die ARGE erst einmal aus der Leistungspflicht zu kommen und das mit dem häufigen Wechsel der Sachbearbeiter ist gängige Praxis. Schließlich soll niemand ein vertrautes Verhältnis zum SB aufbauen können.
    Ich glaube nicht, dass die ARGE bei Dir von einer BG mit den Eltern ausgeht sondern ich vermute mal, dass in dem Fall eine Haushaltsgemeinschaft unterstellt wird. Da Du aber wie Du selbst sagst mit den Eltern nichts teilst, kannst Du dem ganz einfach widersprechen.
    Da nun Deine Eltern Dir gegenüber keine Unterhaltsverpflichtung mehr haben sollte die ARGE auch die Einkünfte Deiner Eltern nicht mehr interessieren dürfen. Da sich in Deinen persönlichen Verhältnissen gegenüber dem letzten Bescheid nichts geändert hat, kann ich die Aussagen der ARGE ebenso wenig nachvollziehen wie Du. Auch denke ich, dass Du zuversichtlich dem Gespräch mit dem Chef der ARGE entgegen blicken kannst. Ein Rechtsanwalt wird im Moment auch noch nicht notwendig sein da ja noch kein neuer Bescheid an Dich ergangen ist. Sollte aber trotz des Gesprächs mit dem Chef oder auch Teamleiter der ARGE ein solcher Bescheid ergehen, welcher deinem Leistungsanspruch nicht gerecht wird, dann erst einmal innerhalb der gesetzlichen Frist von 4 Wochen Widerspruch einlegen. Sollte man diesen abschlägig bescheiden, kann sich ein Gang zum Anwalt erforderlich machen. Allerdings ist dies in der ersten Instanz vor dem zuständigen Sozialgericht auch nicht zwingend. Erst in 2. Instanz, besteht Anwaltspflicht.



    Charly vielen dak für die schnelle antwort werde alles beachten , auch sowohl werde ich zum gespräch einen guten freund als Zeuge mitnehmen!
    Dankeschön für deinen Ratschlag


    Mit freundlichen Grüßen
    Matthias