Abendgymnasium, finanzielle Unterstützung??

  • hi @ all,


    mein Name ist Timo Heil, ich bin 20 Jahre und möchte, nach meiner abgeschlossenen schulischen Berufsausbildung als Fremdsprachensekretär, das Abendgymnasium besuchen.
    Ich war bei dem zuständigen Bafög- Amt und habe dort erfahren, dass das Schüler- Bafög erst ab dem 4. Semester verfügbar ist. Ich habe von 14.00 - 19.00 Uhr Unterricht auf dem Abendgymnasium und würde gerne wissen ob ich bis zum 4. Semester eine andere finanzielle Unterstützung in Betracht ziehen kann.


    Ich habe erfahren das man Hartz 4 beantragen sollte, fals man sich in meiner Situation befindet.
    Meine Fragen an euch:
    1. Sollte ich Hartz 4 beantragen ?
    2. Gibt es noch Alternativen außer Hartz 4?
    3. Ich bin wohnhaft in einer 4er WG, meine Eltern befinden sich im eüropäischem Ausland und ich erhalte keine Unterstützung ausser dem Kindergeld. Was habe ich für Möglichkeiten?


    Vielen Dank an alle im Vorraus


    MfG


    Timo

  • Hallo Timo
    Meine Frage ist wovon lebst Du denn zurzeit? Du kannst doch nicht nur von dem Kindergeld die WG-Kosten und den Lebensunterhalt bestreiten? Das mit dem ALG II scheint so eine Sache. Zwar ist vermutlich bei Dir die „Hilfsbedürftigkeit“ gegeben aber eine weitere und Entscheidende Frage ist, ob Du dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehen würdest. Da sich wie Du schreibst der Unterricht von 14.00 bis 19.00 Uhr erstreckt, scheint mir dies nicht gegeben zu sein.
    Ich persönlich würde versuchen den Weg in die andere Richtung zu gehen. Mich zuerst bei der ARGE als „Arbeitssuchend“ , melden und nach der Bewilligung von Leistungen meine geplante Weiterbildungsmaßnahme mit der oder dem SB absprechen. Hier könnte dann ein Leistungsbezug bzw. Unterstützung drinnen sein.

  • hallo charly, vielen Dank für die schnelle Antwort.
    war grad bei der ARGE und diese teilten mir mit das, das wer noch nie in einem Arbeitsverhältniss stand, wenig Möglichkeiten auf Unterstützung hat. Doch ich war bis jetzt immer in der Schule und konnte zeitlich gar nicht arbeiten. Bedeutet das jetzt das ich die nächsten 2 Jahre ohne finanzielle Unterstützung auskommen soll?


    MfG

  • Lasse Dich von den Mitarbeitern eurer ARGE nicht veräppeln. Ob Du einen Anspruch auf ALG II hast, hängt in keiner Weise davon ab ob Du nun schon 20 Jahre gearbeitet hat oder noch gar nicht. Siehe folgenden Auszug aus dem § 7 SGB II;
    (1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die


    1. das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,


    2. erwerbsfähig sind,


    3. hilfebedürftig sind und


    4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben


    (erwerbsfähige Hilfebedürftige). Ausländer haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und erhalten Leistungen nach diesem Buch, wenn die Voraussetzungen nach § 8 Abs. 2 vorliegen; dies gilt nicht für Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes. Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.


    Also alle geforderten Punkte für den Leistungsbezug sind bei Dir gegeben. Vielleicht sollte sich der Mitarbeiter/in eurer ARGE einmal mit dem eigenen Handwerkszeug vertraut machen.
    Aber mache Dir nichts daraus Tag für Tag versuchen Arbeitsgemeinschaften bundesweit mit falschen oder unpräzisen Angaben potentielle Leistungsbezieher zu verunsichern. Melde Dich ganz einfach offiziell als „Arbeitssuchend“ bei der ARGE und man muss die Bedürftigkeit prüfen. Wenn Du am morgigen Tag die Servicenummer der ARGE anrufst und dem dortigen Mitarbeiter Dein Ansinnen erklärst, zählt dies schon als Meldung und dein Anspruch muss dann auch ab morgen berücksichtigt werden. Nach dem Anruf beim Servicecenter bekommst Du dann in der Regel eine Rückruf von einem ARGE Mitarbeiter, welcher Dir dann sagt wann Du die Antragsunterlagen abholen kannst.