Bekomme Ich und meine Kinder Hilfe

  • Guten Abend . .


    Mein Mann und Ich haben uns getrennt . Leider bin ich in den letzten Jahren nicht arbeiten gegangen da mein Mann einen gut bezahlten Job hat . Jetzt stehe ich ohne etwas da mit meinen 2 Kindern .
    Würde ich Hartz 4 bekommen ? Bin da sehr unbeholfen . Es würde mich sehr freuen wenn mir jemand meine Frage beantworten könnte . :confused:

  • Um eine korrekte Aussage zu treffen, sind die Informationen sehr dürftig


    Aber generell ist dem so. D.h. Du könntest ALG II (Hartz IV) beantragen. Im Vorfeld solltest Du aber prüfen, welche Ansprüche Du und die Kinder Deinem Mann gegenüber haben. Wie Du selbst schreibst, hat Dein Mann einen gut bezahlten Job. Du kannst ihn doch nicht einfach aus seiner Pflicht entlassen, Verantwortung für Euch zu übernehmen. Auch wird die Klärung aller Umstände im Vorfeld der Beantragung notwendig sein, damit die ARGE entscheiden kann ob ein Leistungsanspruch besteht.


    Grundvoraussetzung für den Erhalt der Leistungen nach SGB II ist die Bedürftigkeit des Antragstellers. Auch dürfen keine Gründe vorhanden sein, die einer Arbeitsaufnahme entgegenstünden.

  • Für mich wäre es nur wichtig zu wissen , ob ich einen Anspruch auf Hartz 4 habe bis ich ein Arbeitsstelle gefunden habe. Klar wird mein Mann um seine Verantwortung nicht herum kommen . Es betrifft im GRunde eigentlich nur die Mietkosten und wenn ja wie groß die Wohnung sein darf . Leider weis ich sonst keinen Ausweg wo ich mit meinen Kindern hin kann . Wir sind in unserer Wohnung geblieben ..



    Danke für die Antwort :)

  • Ob Du einen Anspruch hast, richtet sich danach, welches Einkommen ihr drei im Monat habt. Einkommen sind hier z.B. auch solche Einnahmen wie gezahlter Unterhalt und Kindergeld.
    Der Regelsatz für Dich liegt bei 100 % also 359 €. Die beiden Kinder bekämen wenn sie unter 13 Jahre alt sind je 60 % davon also je 211 €. Somit würde der Gesamtbedarf bei 781 € liegen. Hier musst Du dann das Einkommen gegenrechnen. Hier kämen dann noch die Kosten für Unterkunft und Heizung (KDU)hinzu die bei einem begründeten Anspruch in tatsächlicher Höhe übernommen werden müssen. Beachte bitte, dass dies hier nur eine grobe Rechnung ist und sein kann. Z.B. könntest Du als „Alleinerziehende“ noch Zusatzleistungen beantragen und …
    Zur Frage mit der Wohnung sei gesagt als Faustregel gilt hier 3 Personen = 70 – 75 qm Wohnfläche.


    Hoffe konnte damit ein bischen helfen bei Unklarheiten immer Fragen.