Leistungen trotz Wohneigentum

  • Hallo, ich bin im Internet auf dieses Forum gestoßen und hoffe nunmehr, dass Ihr ein wenig Klarheit in mein Durcheinander bringen könnt. Ich stehe leider vor der Trennung meines Mannes und habe zwei Kinder im Alter von 11. und 13 Jahren. Wir haben seit 8 Jahren ein Eigenheim, welches wir natürlich nicht gerne hergeben möchten. Ich alleine werde jedoch dieses nicht halten können. Zurzeit arbeite ich in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Ich hoffe natürlich, eine bessere Stelle mit mehr Stunden zu bekommen, aber auch dann werde ich wohl kaum alles zahlen können. Ich habe noch keine Ahnung wie viel Unterhalt mein Mann für die Kinder zahlen muss und kann. Nachdem ich im Internet nach einer Wohnung geschaut habe, habe ich auch mal versucht herauszubekommen, wie groß die Wohnung eigentlich sein darf. Dabei habe ich gelesen, dass die Quadratmeteranzahl bei Eigenheim größer sein darf. Wird Eigenheim also gefördert und könnte es sein, dass man Unterstützung bekommt, obwohl man Eigenheim hat? Unser Haus ist 100,4 m² groß. Laut dem was ich gelesen habe, dürfte es für drei Personen 100 m² betragen. Spielt die Höhe des Abtrages, den man zu zahlen hat, dabei keine Rolle? Ich muss noch mal schauen, ob unsere Wohnfläche oder Grundfläche 100,4 m² beträgt. Wenn die Wohnfläche weniger beträgt, mache ich mir dann gerade zu große Hoffnungen, oder sind Leistungen ausgeschlossen. Bisher musste ich noch nie irgendwelche Leistungen in Anspruch nehmen. D.h. ich weiß gar nicht wo ich anfragen muss. Sorry, für meine Blödheit, aber vielleicht könnt Ihr mir ein paar Tipps geben, wo ich mich weiterhin schlau machen kann und was ich für Unterstützungen beantragen könnte. Ich danke Euch schon einmal vorab für Eure Hilfsbereitschaft!

  • Eine Unterstützung ist grundsätzlich auch bei vorhandenem Eigenheim möglich. Jedoch werden Tilgungsraten für das Haus nicht übernommen. Das Haus dient der Vermögensbildung (eventuell für das Alter) und Vermögensbildung kann und darf nicht aus Sozialleistungen heraus erfolgen. Möglich wäre aber unabdingbare Reparaturkosten usw. zu beantragen. (z.B. auch wenn Heizkessel Geist aufgibt)


    Ob Du nun überhaupt Leistungsberechtigt bist, hängt von Deinem monatlichen Einkommen ab. Als Einkommen zählen bei Dir


    - Eigenes Einkommen aus Minijob
    - Kindergeld
    - Unterhalt durch Ex für die Kinder und ev. Für Dich


    Hier gibt es dann noch Freibeträge, welche vom Einkommen abgezogen und nicht zur Berechnung des Leistungsanspruches herangezogen werden dürfen.