Große Wohnung - kleiner Preis

  • Hallo,


    ich hab folgende Situation. Ich lebe mit meinem Lebenspartner in er 120 qm Wohnung. Ich befürchte das ich demnächt arbeitslos werden könnte, da mein Arbeitsvertrag ausläuft und meine Firma sich die Stelle wohl nicht mehr leisten kann.
    Für die Übernahme der Miete wäre meine Wohnung ja eigentlich zu groß, da mir mit 2 Personen glaube ich nur 60 qm zustehen. Nun ist die Vermieterin aber eine Bekannte von mir und läßt uns zu gleichen Preis einer 60 qm in ihrer Wohnung wohnen, da sie keine fremden Mieter haben möchte.
    Wird in diesem Fall der normale Höchstsatz für 60 qm gezahlt oder müssen wir nun ausziehen? Muss leider auch sagen das ich den Höchstsatz für den Mietzuschuss und den Höchstsatz der gewährten Nebenkosten für NRW gar nicht mehr kenne und nur noch von früheren Preisen und Leistungen ausgehen kann.
    Wäre ja eigentlich schwachsinnig, da eine andere, kleinere Wohnung uns genauso viel kosten würde.
    Zu erwähnen wäre auch das wir eine so geringe Miete zahlen das Wohnung plus Nebenkosten auch nicht teurer als bei einer 60 qm Wohnung wären.
    Wie wird sowas gehandhabt?


    Freue mich auf eine Antwort.
    Gruß Alahra

  • Derzeit bin ich am arbeiten wie ich schon schrieb, ich habe nur Angst das ich meinen Job verlieren könnte und wer zieht dann schon gern aus einer großen, schönen Wohnung aus? Vor allem werde ich ja nicht zu Hause Däumchen drehen, sondern weiter nach einer anderen Arbeitsstelle suchen, ich hoffe ja nur das wenn es so Eintritt es nur eine Übergangslösung ist und ich bald wieder auf eigenen Beinen stehen kann. Ich würde nur nicht gern für diese Zeit umziehen müssen, wenn die Kosten gleich sein würden.
    Wer würde darauf verzichten wollen wenn man sie für den gleichen Preis angeboten bekommt wie eine kleine Wohnung, weil man seid Jahren eng bekannt mit der Vermieterin ist?