UVG abgelehnt, trotzdem Wohngeld für Tochter?

  • Ich krieg ALG I (bis April 2010). Desweiteren wurde mir ALG II Zuschuss gewährt. Den UVG (Unterhaltsvorschuss) Antrag hab ich beim Jugendamt gestellt, allerdings wurde dieser abgelehnt mit der Begründung, meine Kleine sei ja 2 Abende (ab 17.30 Uhr und über Nacht bis 7.30 Uhr morgens) bei ihrem Papa und ich wäre somit nicht Alleinerziehend bzw. der Lebensmittelpunkt könne nicht klar ausgemacht werden.


    Kann ich trotzdem für meine Tochter Wohngeld beantragen? Auch wenn der UVG abgelehnt wurde?
    Wird mir der Anteil von meiner Tochter beim ALG II gekürzt (da hab ich schon auf den AB gequatscht, allerdings sind die irgendwie sehr selten da...deswegen hier die Frage...) weil Sie "angeblich" ja nicht 100 % bei mir ist, ich also nicht als Alleinerziehend gelte?


    Was gibt es sonst noch an Anträgen, die ich stellen kann. Denn meinen/unseren Lebensunterhalt kann ich definitiv nicht bestreiten mit 900 Euro wovon die Miete alleine schon bei 380 Euro inkl. Heizung ist.


    Hat da jemand Ahnung von?

  • ob du in diesem fall wohngeld beantragen kannst, weiss ich nicht. solltest du aber wohngeld erhalten, zählt dieser natürlich als einkommen und wird mit den hartz4-bezügen gegengerechnet.
    außer hart4 oder wohngeld gibt es wohl keine weiteren möglichkeiten, gratisleistungen zubeziehen. reicht ja auch.

  • lacki, das ist eine gute feststellung, dass es eigentlich auch reicht.
    nur finde ich es schlimm, wenn der vater des kindes so gut verdient, und keinen unterhalt zahlen muss und das jugendamt ihn dabei noch unterstützt, weil er sie ja so "oft" die woche hat.


    für mich werde ich kein wohngeld beantragen, nur für die kleine...