Neuer Job, Komplettwegfall der Leistungen?

  • Hallo ihr Lieben,


    Ich hoffe sehr, ihr könnt uns helfen.


    Und zwar ist bei uns folgendes passiert.
    Mein Freund hat sich einen Job gesucht, welchen er nun seit dem 12.8. auch fest hat.
    Zahltag des Gehaltes ist immer der 15. des folgemonats, in unserem Fall also am 15.9.!
    So, nun hatten wir am Freitag einen netten Brief von der ARGE im Briefkasten, worauf stand, dass die Zahlungen mit sofortiger Wirkung vorerst eingestellt werden, da wir die Einkommensbescheinigung, sowie den Lohnzettel noch nicht eingereicht haben und die somit noch nichts berechnen können. Ist ja klar und die Unterlagen sind frühstens ab dem 15.9. verfügbar.


    Ich bin noch in Elternzeit (Tochter knapp 1 Jahr).


    Nun ist meine Frage, ob das denn überhaupt rechtens ist, dass die uns nun schon die Leistungen "verweigern", obwohl noch nicht einmal eine Lohnzahlung erfolgte??
    Wie soll man denn da die laufenden Rechnungen zahlen? und wie soll man von quasi nichts ein Kind ernähren?


    Gibt es vielleicht eine Möglichkeit, eine Art Dahrlehn beim Amt zu beantragen, so eine Art Übergangsgeld? Oder irgendetwas vergleichbares?


    Wer enen Tipp für uns hat, dem wäre ich sehr dankbar, wenn dieser dies hier posten würde.


    Vielen Dank schon mal im Voraus

  • Er muss ja eine Änderungsmitteilung abgeben wo er angibt wann und wieviel Gehalt er bekommt. Wann ist klar der 15.09. wieviel muss vom Arbeitsvertrag entnommen werden. Entweder Festgehalt oder Stundenlohn. Bei Stundenlohn ausrechnen und Änderungsmitteilung mit Gehalt nachreichen. Später dann die Lohnbescheinigung wenn erhalten abschicken.
    Sonnst ist es Rechtens, dass er ab September kein Geld mehr vom Amt bekommt. Darlehen bei Arge beantragen oder Vorschuss bei Arbeitgeber.


    http://www.biallo.de/gehaltsoptimierer/rechner_gehaltsoptimierer.php#

  • Diese Änderungsmitteilung haben wir natürlich schon abgegeben, auch mit dem Verdienst, was er voraussichtlich bekommen. Also stundenlohn haben wir angegeben und eine Kopie des Arbeitsvertrags liegt dem Amt auch vor, wo sie im Zweifelsfall den Verdienst entnehmen könnten.


    Also eigentlich alles gemacht, was getan werden muss und denn noch vorzeitige Einstellung der Leistungen. Selbst ich bekomme ja nichts mehr. Und die Kleine auch nicht. Die haben die ganzen Zahlungen Komplett eingestellt, für jedes in der Bedarfsgemeinschaft lebende Mitglied.:mad:

  • hab ich schon mal getan, und demnach ist es im Prinzip ja auch richtig, dass wir nichts meh bekommen: ABER: die können doch nicht einfach die Zahlungen einstellen, wenn er erst am 15.9. sein erstes gehalt bekommt. wie soll man denn da die Rechnungen, die man hat (Miete etc) begleichen?


    Rücklagen haben wir natürlich nicht (vorher beide harz4 bezogen).
    Abgesehen davon, dass er ja dann am 15.9. auch nur einen halben Monat Gehalt bekommt, eben vom 12.8.-31.8.!


    Das beste wird wohl sein, ich geh einfach aufs Amt.


    Genauso weiß ich jetzt ehrlich gesagt gar nicht, ob nur er nichts mehr bekommt oder ich auch nicht. Habe soeben noch mal auf den Brief geschaut, so eindeutig steht das leider ned drin.


    Ich wollt einfach mal hier wissen, ob es noch andere Möglichkeiten für uns gibt und ob das alles so rechtens ist. Die können uns doch ned ohne Geld lassen. (naja, Deutschland eben).

  • Gehe zur ARGE und beantrage für September 2010 das die bisherige Leistung weitergezahlt wird. Begründe dies damit das der Lebensunterhalt im September noch nicht alleine getragen werden kann. Verweise darauf das die erste Lohnzahlung erst am 15. des Monats erfolgt. Wenn dann die erste Lohnabrechnung vorliegt muss du diese bei der ARGE zur Nachberechnung vorlegen. Beachte aber hierbei, daß du wahrscheinlich etwas zurückzahlen musst da dir dann nicht mehr die komplette Leistung für den September zusteht. Ihr habt ja Mitte September Einkommen erziehlt was natürlich angerechnet wird.


    Gruss
    mani