trennung und umzug

  • hallo ich bin nadine
    ich habe mal eine für mich sehr wichtige frage
    ich bin verheiratet möchte mich von meinen mann jetzt trennen, und mir einewohnung für mich und meinen sohn suchen.
    kann mir das amt das verbieten dazu miuss mann auch sagen das wir leider gemeinsames eigentum haben.
    würde jetzt gerne in einen anderen landkreis ziehen das wäre von meinen jetztigen wohnort ungefähr 60 km entfernt.
    meine frage dazu ist darf ich das oder kann mir das amt da nen strich durch machen.
    und was genau muss ich jetzt machen und beachten
    danke für antworten im vorraus
    :):confused::confused:

  • 1) Willst Du dich trennen, ja oder nein?
    2) kein Amt der Welt kann Dir eine Trennung verbieten.
    3) Wenn Du aber ein Amt nötig hast das für deinen und des Kindes Lebensunterhalt notwendig ist dann setze Dich mit diesem Amt in Vebindung um alles weitere zu besprechen.


    MfG

  • Auch wenn du derzeit nicht aufs Amt angewiesen bist. Ich würde trotzallem in dem neuen Landkreis nach den üblichen, Euch zustehenden Mietkosten ect. fragen. Somit hast du wenigstens einen Vorteil, wenn du doch Leistungen beantragen mußt, das die Miete angemessen ist. Sonst dürfen sie dir vorschreiben, das du wieder umziehst. Die Auskunft erhälst Du bei einem unverbindlichen Anruf der Hotline, des zuständigen Amtes oder Du hast HIER Glück und findest alles.

  • Na dürfen darf man alles, wie bereits erwähnt verbieten kann Dir niemand etwas auch die ARGE nicht.


    Die ARGE arbeitet nach Gesetzten also, wenn Du bedürftig bist hast Du Anspruch nach Darlegung Deiner finanziellen und wirtschaftlichen Situation.


    Natürlich wird in erster Linie Dein Mann zur Verantwortung gezogen da er Eurem Kind und Dir in erster Linie unterhaltspflichtig ist.