Weitebildung selber bezahlt, jetzt Arbeit, kann ich was vom Amt fordern?

  • Hallo, bin neu hier,


    habe mal ne Frage zu meinem Sachverhalt.


    Arbeitslos seit 01.01.2010 ( vorher als Fahrer angestellt ).


    Habe bereits im Januar ein neues Stellenangebot bekommen mit dem Einstellungstermin zum 01.09.2010.


    Vorraussetzung war eine Weiterbildung an der IHK ( Fachsachkundeprüfung Güterkraftverkehr)


    Habe diese auch im Mai bestanden ( Kosten ca 1000 EUR)


    Antrag bereits am Anfag beim Arbeitsamt / Arge gestellt ( mit schriflichen bestättigung der Firma, daß ich die Ausbildung brauche und nach erfolgreichem Abschluss ich zum 01.09.2010 eingestellt werde.
    Antrag abgelehnt mit der Begründung, ich könnte weitehin als LKW Fahrer arbeiten.


    Jetzt fange ich zum 01.09.2010 wirklich in der Spedition als Sachbearbeiter an, und mich ärgert nur, daß ich mein eingesetztes Geld nicht wiedersehe.


    Versteht mich bloß nicht falsch, ich kenne nur viele sinnlose lehrgänge (Scheine ) die bezahlt werden um nur eine ABM zu rechfertigen. Ich habe dagegen dies nicht ohne Ziel gemacht und hätte gerne nur die Möglichkeit das Geld wenigstens teilweise zurück zu bekommen.


    Deshalb meine Frage: kann ich jetzt was geltend machen ? Bildungsgutschein / bzw Vermittlungsgutschein als Privatperson anfordern ? irgendetwas!!!!!!!!!!



    Danke euch schon mal für die Antwort