Hilfe

  • Ich weiss gar nicht, wo ich anfangen soll:
    Ich bin seit April 2009 wieder in Deutschland und habe mich bei der Arge als Alleinerziehend gemeldet.
    Frage: Stehen mir 125 Euro zusaetzlich zu, die habe ich nie erhalten...


    Habe diesen Monat keine Leistung fuer mein Kind mehr erhalten, nur fuer mich alleine.
    UVG erhalte ich erst im Oktober nachtraeglich.
    Frage: Ist es rechtens die Leistungen zu kuerzen, obwohl ich noch keine Leistungen vom Jugendamt erhalten habe???


    Ausserdem leben wir in einem Zimmer zusammen bei meinem Vater.
    Ich hatte mich um eine Wohnung bemueht, die der Arge in Hessen zu gross war 5 Quadratmeter und KM zu hoch. Sie teilten mir mit, dass das Zimmer in dem ich mit meiner Tochter voll kommen ausreichend sei und kosteneffizienter. Mit der KM und WM die sehr niedrig ist finde ich hier gar keine Whg...


    HILFE


    Hoffe ihr koennt mir ein wenig weiter Helfen.



    Danke

  • Wenn du mit Zuschlag das hier meinst:
    Mehrbedarf für Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren oder Alleinerziehende mit zwei und mehr Kindern unter 16 Jahren. (§ 21 III Nr. 1 SGB II) 129 Euro
    Angerechnet werden darf erst wenn du einen Bescheid und Zahlungdatum hast. Wenn es etwas als Nachzahlung gibt, dann muß es später nochmals im Bescheid überprüft werden, ob du zu viel bekommen hast. Wenn du natürlich jetzt schon Bescheid hast vom UVG, mit Angaben; dann müßte dich die ALG II Stelle darüber informieren, das sie jetzt schon abziehen um Überzahlung zu vermeiden.
    Wie alt seit ihr beide denn; um die Frage des evtl. Auszuges beantworten zu können?
    HIER kannst DU nach der Euch zustehenden Miete schauen.

  • Ich bin fast 30 und mein Kind 3.5 Jahre. Ich bin mit dem Kind nach Deutschland gekommen und muss komplett wieder bei Null anfangen.
    Danke fuer die Information wegen UVG, habe einen Bescheid vom Jugendamt die verbuchen das intern, aber ich bekomme eine Nachzahlung im Oktober....
    Mal sehen
    Weiss jemand, ob einer Alleinerziehenden eine Wohnungsschuss fuer drei zusteht oder das nur fuer Darmstadt gilt.


    Danke