Wohnungsrecht und §§11 und 12 SGB 2

  • Jetzt mal Klartext!
    Die Arges interessiert es einen Dreck,was das Sozialgericht Hamburg urteilt.
    Denn sie halten sich in ihren Durchführungsbestimmungen(lies da vieleicht mal nach zu §11 SGB2)
    nur an Urteile des Bundessozialgerichts(und das ist nicht mal sicher)
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes und auch nach den Durchführungsbestimmungen der Argen(lies da vieleicht mal nach zu §11 SGB2) ist alles ,was vor dem Bezug schon existiert Vermögen,und das,was
    im Bezug erworben wird,Einkonnen,das bis zu 12 Monaten voll auf die Leistungen angerechnet werden kann.
    Also erstmal nix mit Schonvermögen oder Freibeträgen(ich wiederhole mich)
    Nochmal,das ist irre ,aber wahr.
    ,Ich habe es auch nicht glauben wollen,bevor ich mich ,,schlau``
    gemacht habe.
    Übrigens,das steht alles auch in der Alg2-Vo (Verordnung)

  • quatsch, die fdp hatte sich nach regierungsübernahme eine lösung a la hamburger urteil stark gemacht. es ist. wie ich schon schrieb, bundesweite praxis. wenn du natürlich bei der arge genauso einen großmäuligen auftritt hinlegst, wie hier im forum, dann können die argemitarbeiter schon mal einen auf stur machen und genau nach gesetzestext entscheiden.

  • Lies Dir die zuerst die ALG2-Verordnung ;speziell zu einmaligen Einnahmen ,durch.
    Wenn Du damit fertig bist,dann lies die Durchführungsbestimmungen SGB2, speziell zu einmaligen
    Einnahmen (Abfindungen,auch Erbschaften gehören dazu).
    Du findest alles unter Durchführungsbestimmungen SGB2 11.10 bis bis 11.12 (einmalige Einnahmen)und zu Erbschaften(11.62)
    Wenn Du dann damit fertig bist,dann melde dich wieder.
    Die Durchführungsbestimmungen kann Du bei Sozialgesetzbuch.de oder bei Harald thome.de ansehen
    und auch runterladen.


    Noch was zur Unverschämtheit:
    1. hast Du angefangen ,unverschämt und flapsig zu werden
    2.wer Recht Hat und das deutlich macht, ist noch lange nicht unverschämt.
    3. auf der Arge verhalte ich mich korrekt und höflich ,spreche aber auch
    deren Fehler an,sonst wär ich ja bekloppt.


    Dein Problem ist:
    Du hast keine Ahnung und willst das nicht zugeben.
    Also nachlesen und dann antworten!

  • Du bist schon eine merkwürdige Type, lieber ,,erfahrener Benutzer`` !
    Hast Du eigentlich mitgekriegt, daß Du dich in einem Forum für Sozialleistungen und nicht in der Kaffeeküche
    der Klappse befindest.
    Ein letzter Tipp: Verpiß Dich schnellstens aus allen ernsthaften Foren!
    Tschüß.

  • Lies Dir die zuerst die ALG2-Verordnung ;speziell zu einmaligen Einnahmen ,durch.
    dann lies die Durchführungsbestimmungen SGB2, speziell zu einmaligen
    Einnahmen (Abfindungen,auch Erbschaften gehören dazu).
    Du findest alles unter Durchführungsbestimmungen SGB2 11.10 bis bis 11.12 (einmalige Einnahmen)und zu Erbschaften(11.62)
    Die Durchführungsbestimmungen kann Du bei Sozialgesetzbuch.de oder bei Harald thome.de ansehen
    und auch runterladen.

  • Ich beziehe Alg 2 und habe ein Wohnungsrecht nach § 1093 BGB im ,;angemesssenen``Elternhaus.Sollte ich das Haus einmal erben , wird dieses während des Alg 2 Bezuges zunächst als Einkommen angerechnet.
    Kann ich dann wenigstens auf mein Wohnungsrecht (seit 1993) verweisen und dort weiter wohnen
    bleiben.Außerdem ist das Haus so ja eigentlich nicht verwertbar. Übrigens bin ich 47 Jahre alt und wohne
    seit 47 Jahren in diesem Haus.
    Ein Wohnungsrecht ist ja bekanntlich ein dingliches ,absolutes Recht und (in der Regel) nicht durch
    Sozial- oder sonstige Behörden,, angreifbar``.
    Das Wohnungsrecht gilt nach meiner Meinung auch als Schonvermögen nach § 12 Absatz 3 Nr. 4 ,genauso
    wie ein Haus oder eine Eigentumswohnung. Außerdem gab es 1993 noch kein SGB 2., es ist also nach
    der idiotischen,, Zuflußtheorie`` Vermögen (§ 12 SGB 2) vor dem Hartz-4 -bezug.[/QUOTE]

  • Damit sich jemand findet,der meine FRAGE VOM 06.09.2010 13:54 SICH GAANZ GAANZ LAANGSAM
    DURCHLIEST,und mir darauf eine sich auf die konkrete Frage hilfreiche Antwort gibt,und nicht nur irgend-
    etwas zusammenschreibt. Du verstehen? Nix deutsch?

  • Jetzt singt mein Hund aber die Internationale !
    Nochmal zum mitschreiben oder langsam nachsprechen:
    Ich suche eine konkrete Antwort auf meine konkrete Frage vom 06.09.2010 13:54 !!!
    Da geht es um mein Wohnungsrecht und was damit ist und / oder wird unter der geschilderten Sachlage.
    Es geht nicht um angemessene Immoblien oder um das Sozialgericht Hamburg und schon gar nicht um Jagdschlösser oder darum ,wer an allem schuld ist.
    Do you understand? Nix Deutsch? Do you come from Groenland? Par le vo französisch im Puff von
    von Recklinghausen? Tausend Tanten trinken tausend Tassen Tee?!