ALG I nach Krankheit höher und länger als vorher?

  • Folgende Situation:
    Von Ende 2006 bis Ende 2008 hatte ich eine für 2 Jahre befristete Stelle mit 30 Wochenstunden für 10€ die Stunde.
    Danach bekam ich ab Dez für 12 Monate 20€ ALG I pro Tag, also 600€ pro Monat bewilligt.
    Im Februar und März 2009 bekam ich eine für 2 Monate befristete Stelle mit 30 Wochenstunden für 7,50€ die Stunde.
    Ab April bekam ich wieder ALG I in derselben Höhe wie vorher.
    Ende Mai 2009 wurde ich krank und bekam ab Anfang Juli Krankengeld in Höhe meines ALG I.
    Im Juli 2010 wurde ich nach 14 Monaten Krankengeld durch den MDK gesundgeschrieben und zum Arbeitsamt geschickt.
    Da ich zwischenzeitlich umgezogen bin, ist nun ein Arbeitsamt in einem anderen Bundesland für mich zuständig.


    Nun wurden mir 24€ ALG I pro Tag, also 720€ pro Monat bewilligt.
    Und dies für 12 Monate, obwohl ich vor meiner Erkrankung nur noch einen Restanspruch auf 8 Monate hatte.


    Wie ist dies zu erklären?


    Wurde mir bis jetzt zu wenig ALG I gezahlt?
    Erhöht sich mein ALG I Anspruch durch die Zahlung von Krankengeld?
    Erhöht sich meine Anspruchszeit auf ALG I durch meine Krankheit?
    Ist das ALG I in Ost- und Westdeutschland unterschiedlich hoch bzw. hängt dies vom Bundesland ab?


    Wenn nicht, welche ALG I Berechnung ist nun korrekt, die von letztem Jahr oder die jetztige?
    Kann das jemand hier nachrechnen?


    Ich habe keine falschen Angaben gemacht und kann auch keinen Fehler im Bewilligungsbescheid entdecken, wobei ich aber nicht weiß, mit welchen konkreten Werten das tägliche Bemessungsentgelt berechnet wurde, da mir die Berechnung dafür nicht vorliegt, sondern im Bescheid von diesem Wert ausgegangen wird.
    Ansonsten wird mir LSK I und 60% berechnet, was ja korrekt ist.
    Außerdem habe ich den Bewilligungsbescheid für das ALG I von letztem Jahr nicht mehr, so dass ich es nicht direkt vergleichen kann.
    Ich bin nach wie vor Lohnsteuerklasse I und habe keine Kinder.


    Wer hat eine Erklärung dafür oder einen Rat?