Trennung, Umzug, völlig mittellos

  • Ich bin 36 Jahre alt, habe zwei Kinder (4 und 6) und lebe derzeit noch in Bad.-Württ. Ich habe meinem Mann mitgeteilt, dass ich mich trennen werde, möchte aber dann zurück nach Rheinland-Pfalz, wo ich herkomme, da dort bessere Betreuungsmöglichkeiten und Jobmöglichkeiten vorhanden sind und auch fam. Rückhalt gegeben. Mein Mann hat unser Haus und fast die komplette Einrichtung von einem Erbteil bezahlt, somit fällt dies nicht unter die Zugewinngemeinschaft und er ist mir kaum was schuldig, außer dass ich wohl Schulden mit bezahlen muß, die noch zusätzlich gemacht wurden, um das Haus zu finanzieren. Momentan stehen noch 120.000 € zum Abbezahlen. Zwar ist mein Mann uns gegenüber unterhaltspflichtig und will alles von Anwälten klären lassen, ich weiß aber dass sich das mit dem Bezahlen von seiner Seite dann mehr als hinziehen kann.


    Momentan bin ich in der Pfalz auf Wohnungssuche, hab mich auch schon bei der Arge informiert, dort wurde mir gesagt, ich muß in der Pfalz gemeldet sein, um Anträge zu stellen, ob ich nicht irgendwo unterkommen könnte. Für drei Leute hat aber keiner in meiner Familie oder Freundeskreis Platz. Die Dame von der Arge meinte dann: Keine Adresse, kein Geld, kein Geld, keine Adresse... :(
    Die Arge hier hat mich mit den Worten "Wir sind nicht für ihren Umzug verantwortlich" abgewiesen.


    ich fühle mich total hilflos. Ich stehe da in einer sch... Beziehung, völlig mittellos, außer den Kinderzimmern und unseren Besitzen kann ich nichts mitnehmen, da alles meinem Mann gehört, ich kann mir keine Wohnung suchen, da keiner dafür aufkommen will, bis er Unterhalt zahlt. Wer hilft mir hier weiter?


    Eine Bekannte sagte mir ich könne einen Zweitwohnsitz anmelden und dann Anträge stellen. Aber ist das nicht strafbar?


    Danke für Eure Hilfe!

  • Wichtig ist, ob du jetzt in Bad.-W. Leistungen von der ARGE beziehst.


    wenn ja:
    1. bei deiner ARGE vorsprechen wegen Trennung und Umzug
    2. bei der neuen ARGE in R-P vorsprechen wegen der Kosten der Wohnung und Umzug
    3. angemesse Wohnung suchen und von der neuen ARGE Angemessenheit bestätigen lassen (Wohnungsangebot)
    4. von deiner alten ARGE Zustimmung zum Umzug holen
    5. umziehen


    wenn nein:
    2., 3., 5.


    Für Möbel, Kleidung etc. (Erstausstattung) wäre die neue ARGE zuständig.

  • Super nun haben wir Schulden und Ich mach mit meinen Kindern die Fliege, die Allgemeinheit wird schon für uns Aufkommen.
    Wir Arbeitnehmer und Rentner sollten eine Partei gründen die diesen Sozialstaat abschaft und nur für wirklich Bedürftige
    die Krank sind Geld aus unseren Steuern und Beträgen ausgibt.

  • Hier geht es nicht darum dass ich die Biege vor den Schulden mache, sondern um die Trennung von einem Mann, der uns psychisch kaputt macht, auch vor Gewalt nicht zurückschreckt, lügt und betrügt, mit Gewalt usw. im Falle einer Trennung droht. Lebe mein Leben und dann kannst du mitreden.
    Es geht lediglich um die Zeit, bis die Unterhaltsfragen geklärt sind, ich habe 17 Jahre in diesen Staat einbezahlt und zwar nicht zu knapp, also steht auch mir Hilfe zu, die ich noch nie im Leben gebraucht habe.
    Vielleicht sollte man mal eine Partei gründen, die Frauen, die ihren Job der Familie opfern, den Rücken stärkt und den Beruf der Hausfrau genauso bezahlt wie die der Arbeitnehmer.

  • Hallo Mama_36, manchmal gibt es schon sinnlose Beiträge, überlies die einfach! Mach Dir nicht noch mehr Probleme!
    Wenn Deine Situation mit Gewalt und psychischem Terror unerträglich geworden ist, wie wäre es wenn Du in dem neuen beabsichtigten Wohnort nach einem Frauenhaus ausschau hältst? Sollte ja auch nur vorrübergehend sein! Dann hast Du eine Meldeadresse und kannst das mit dem dortigen Amt dann alles klären. Das ist zwar nicht die schönste aber eine Variante.