eingangsstempel verweigert

  • Hallo allerseits!


    Ich habe mal ne Frage:


    Mein Mann und ich sind sogenannte Aufstocker. D.h., wir reichen monatlich mindestens drei Abrechnungen, manchmal noch andere Kopien und Briefe ein, die regelmäßig verloren gehen, weil - jetzt mal ganz offen gesagt, die ARGE-Mitarbeiter dort unqualifizierter und unkorrekter sind als wir "Almosenempfänger". Es geht dort wirklich sehr chaotisch und unseriös zu, von der herablassenden Behandlung jetzt mal ganz abgesehen. Am Telefon gestand mir sogar mal eine Mitarbeiterin, dass regelmäßig Unterlagen verschwinden.


    Der Witz ist jetzt, dass das Amt dieses Problem zu bekämpfen versucht, indem es den Kunden die Eingangsstempel verweigert. Denn da es anderen offensichtlich genau so geht wie uns, waren dort regelmäßig endlose Schlangen von Leuten, die wohl nur Eingangsstempel verlangten, um nicht hinterher den Schwarzen Peter zugewiesen zu bekommen.


    Meine Frage: Ist das überhaupt rechtens? Alternativ könnte ich wohl entweder alles per Einschreiben schicken (teurer Spaß bei so vielen Unterlagen) oder jedes Mal mit meinem Mann als Zeugen die Kopien dort einwerfen. Leider ist das Amt aber auf aufstockertypische Probleme nicht eingerichtet, z.B. gibt es nachmittags keine Öffnungszeiten. Soll ich vielleicht die Nachbarn fragen, ob sie mir den Zeugen machen können *gg*


    Wenns nicht so traurig wäre, wärs lustig! Weiß jemand ne Antwort?


    mfG Holdehilde

  • [B]ACH NEE]!!! bei welchem Amt bist denn Du !!
    Wenn ich nicht irre sollten die Ämter doch einheitliche Öffnungszeiten haben.! Oder doch nicht?
    Unseres hat nur Mittwochs geschlossen. Sonst ist es von 8-16 Uhr, Donnerstag bis18 Uhr und dafür Freitag nur bis 12 Uhr offen. Von 13-14 Uhr ist geregelte Mittagspause!! Einem Arbeitnehmer stehen leider nur 30min. zu!


    Das Amt ist zur Bestätigung des Einganges von Unterlagen verpflichtet. Bestehe darauf!!
    Ich mache immer ein Anschreiben mit einer Auflistung der Unterlagen und lass mir darauf den Eingang von der "super netten Empfangsdame" bestätigen.

  • @ holdehilde:
    Ein kostengünstiger Beweis wäre der Sendebericht eines Faxes, bei dem ja Datum, Uhrzeit, Seitenanzahl und Status aufgezeichnet wird.
    Es gibt auch Sendeberichte, auf denen Ein Teil des gefaxten Blattes abgebildet werden.


    [...] Einem Arbeitnehmer stehen leider nur 30min. zu! [...]


    Sollte das bei den Angestellten bei Ämtern anders sein? Nein.
    Siehe § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html


    Oder ein Bsp. für Beamte aus der Nds. ArbZVO:

    Zitat

    § 5 - Pausen, Ruhezeiten


    (1) 1Pausen sind allgemein vorgesehene oder in Gleitzeitregelungen darüber hinaus zugelassene Unterbrechungen der Arbeitszeit, in denen die Beamtin oder der Beamte von der Arbeitsleistung freigestellt ist und sich auch nicht bereitzuhalten braucht. 2Sie werden nicht auf die Arbeitszeit angerechnet.


    (2) 1Spätestens nach sechs Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten zu gewähren. 2Eine zeitliche Verschiebung ist nur aus dringenden dienstlichen Gründen zulässig. 3Den Beamtinnen und Beamten, die mehr als neun Stunden täglich arbeiten, soll auf Wunsch eine Gesamtpausenzeit von mindestens 45 Minuten ermöglicht werden. 4Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils 15 Minuten aufgeteilt werden. [...]


    Warum ist dann 1 Std. zu?
    Ganz einfach:
    Nicht alle gehen zur gleichen Zeit Mittag essen / machen Pause.
    Ggf. ist in manchen Bereichen doch noch Zugang für Kunden möglich.
    Oder Kunden erscheinen nach Terminvergabe. Außerdem sollte die tel. Erreichbarkeit gewährleistet sein.


    Einheitliche Öffnungszeiten? Nein.