Nießbrauchrecht


  • Hallo !
    Ich hoffe Jemand kann mir hier weiter helfen.
    Meine Mutter hat in unserem Haus ein Nießbrauchrecht vor langer Zeit eingeräumt bekommen.
    Jetzt sagt die Arge mir steht kein Geld zu,es sei denn wir würden das über einen Notar in ein Wohnrecht umwandeln lassen.Dann hätte ich Anspruch.
    Ich habe aber Angst,das die irgendwie versuchen an das Haus dran zu kommen.
    Dann würde ich mich lieber irgendwie durchschlagen als von denen etwas einzufordern.


    LG Januar


  • Wenn du das Haus bewohnst und es keinen zu hohen Wert hat, ist es also nicht zu berücksichtigen.

  • Hallo,


    das Haus ist, egal welchen Wert es hat, nicht zu brücksichtigen. Es gibt darüber ein Urteil vom BSG.


    Habe das Urteil aber gerade nicht zur Hand. Aber über die Suchfinktion mit Nießbrauch müsstest du viele antworten finden.


    Änder das Nießbrauchrecht ja nicht in ein Wohnrecht um.


    Gruß Klaus


    keep on rocking.


    P.S. Die Argenbüttel versuchen nur an dein Vermögen zu kommen.


  • bgh 13.01.2010 az zr 137/09

  • Hallo Januar
    Deine Frage ist etwas mißverständlich.
    Wen DU selbst in dem Haus wohnst und es ist angemessen,dann kann die Arge gar nichts.
    Wenn DU selbst in dem Haus wohnst und es ist unangemessen,musst Du es nicht verwerten,wenn der Nießbrauch das Haus im Prinzip unverkäuflich macht(als Nießbrauch reicht aber hier nicht,dass der Nießbraucher einmal im Jahr dort Rasen mähen darf.)
    Wenn Du selbst nicht in dem Haus wohnt,gilt der Satz davor auch.
    Ein Wohnungsrecht nach §1093 BGB wäre wirklich sicherer(am Besten über große Teile des Hauses).
    Da Du das aber jetzt erst einräumen würdest,wenn das Jobcenter,, komisch kommt",kämen Die dir mit Sittenwidrigkeit und Leistungserschleichung.
    Vieleicht wollen die aber auch ein Auge zudrücken und die lassen Dich das machen.


  • Hallo !
    Meine Mutter hat in unserem Haus ein Nießbrauchrecht vor langer Zeit eingeräumt bekommen.
    Jetzt sagt die Arge mir steht kein Geld zu,es sei denn wir würden das über einen Notar in ein Wohnrecht umwandeln lassen. Dann hätte ich Anspruch.
    Ich habe aber Angst,das die irgendwie versuchen an das Haus dran zu kommen.
    LG Januar


    grüss Dich, leider verstehe ich Deine Frage nicht. Ein Niessbrauchrecht (NR) schützt Deine Mutter, dann ist alles blockiert. Sollte die ARGE Dich bedrängen und verlangen, dass das Haus veräussert werden soll, so wird Deine Mutter quasi gleich mit veräussert, sprich: Ein evtl. Käufer, kauft Deine Mutter mit, bis sie evtl. auszieht, aus gesundheitlichen Gründen, oder aber stierbt. Änderst Du das NR in ein Wohnrecht, dann hat Deine Mutter nur, ich glaube 5 Jahre, das Recht in dem Haus weiter zu wohnen. Also lass Dich nicht besabbeln. Meine Frage: zahlt Deine Mutter Miete an Euch? oder zahlt Ihr Miete an Deine Mutter?
    hausmaus

  • Nießbrauchrecht bedeutet, dass die Mutter die Immobilie so nutzen mag wie sie will, nur nicht verkaufen. Das heißt, sie kann drin wohnen, vermieten oder was auch immer. Wohnrecht sichert lediglich das Wohnen in der Immobilie für einen bestimmten Personenkreis für eine bestimmte Dauer, meist bis zum Lebensende.


    Oftmals macht man so etwas zur Absicherung im Erbfall. Stirbt z.B. der Mann, erben die Kinder und die Mutter erhält NR. So kann sie gegebenenfalls noch Einkommen erzielen so lange sie lebt.
    Oder Eltern überschreiben schon zu Lebzeiten eine Immobilie auf jemand anderen - Kinder, Freunde oder wen auch immer - und behalten bis zum eigenen Lebensende das Nießbrauchrecht.
    Oder man geht so vor im Falle einer Erbfolge, die nach dem deutschen Erbrecht über mehrere Generationen vorgegeben werden kann. Dann legt der Erblasser bereits zuvor fest wer welche Rechte hat. Wenn zum Beispiel der Sohn ein windiger Hund ist und der Enkel erben soll, kann das NR für einen bestimmten Zeitraum auf eine bestimmte Person übertragen werden.



    Alles nur Beispiele, von denen es noch gaaaaanz viel mehr gibt ;)