Hartz 4 Anspruch nach Studium

  • Guten Tag,



    vielleicht kann mir jemand bei meiner Frage helfen.


    Erst mal kurz zu meiner Situation.


    Ich bin 25, studiere und werde voraussichtlich im Dezember 2010 oder Januar 2011 fertig sein.


    Ich bin zurzeit nicht in meiner Studienstadt, sondern arbeite 150 km weiter entfernt in einem Betrieb an meiner Diplomarbeit bis Ende Oktober.


    Meine Studienstadt ist seit Studienbeginn September 2006 mein Hauptwohnsitz. Meine Eltern wohnen 600 km von mir entfernt in der Nähe von F/M. Seit 7 Jahren wohne ich nicht mehr bei meinen Eltern.


    Ich wohnte bis März 2010 im Studentenwohnheim, da ich nur bis maximal August 2010 hätte drin wohnen können -> Regelstudienzeit (4 Jahre).


    Ich zog ins Haus meiner Schwiegermutter in spé zu meinem Freund, der ebenfalls an der gleichen FH studiert, jedoch 1 Jahr länger braucht. -> keine doppelte Miete zahlen (Studienstadt + Diplomierstadt).


    Ich ziehe zum Ende des Diploms wieder komplett in die Studienstadt zu meinem Freund.


    Ich war schon beim Arbeitsamt um mich zu informieren wann ich mich arbeitssuchend oder arbeitslos melden muss. Die Dame am Empfang sagte, dass ich mich erst melden soll, wenn ich den Termin zur mündlichen Verteidigung weiß. Danach müsste ich ALG I beantragen, was sofort abgelehnt wird und dann Hartz 4.


    Um 1 Jahr zu überbrücken versuche ich über meinen HS - Professor eine Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin zu bekommen, bis mein Freund fertig ist mit studieren, um gemeinsam einen Direkteinstieg zu bekommen und eine Wohnung zu beziehen.


    Meine Fragen sind:


    1) könnte ich für die Überbrückungszeit einen Mietvertrag mit meiner Schwiegermutter machen, damit ich nicht für 1 Jahr in eine Wohnung ziehen muss, da ich sowieso immer bei meinem Freund bin? -> Wohnungskosten


    (Haus hat im Keller einen separaten Eingang zu einer Wohnung mit Küche, Bad und Schlafraum)


    oder sollte ich ausziehen in eine eigene Wohnung? -> habe keine eigenen Möbel, Anschaffungskosten für eine 2 RWG ca. 1000 €, die ich nicht habe.


    2) Da ich über 25 bin, zahle ich im Moment den Studentenbeitrag der Krankenasse, wann muss ich der Kasse melden, dass ich kein Student mehr bin?


    3) Ich möchte nicht, dass ich das das Einkommen meines Freundes (der ja keins hat, außer Kindergeld, was nicht zählt und Unterhalt) oder Schwiegermutter durchleuchtet wird. Kann die ARGE das verlangen, trotz keine Ehe bzw. nicht 1 Jahr zusammen wohnend?


    Ich hoffe auf konstruktive Antworten!


    Danke


    Schmetterling1985