Lebensversicherung.

  • Das Geld aus einer Lebensversicherung gilt als "verwertbares Vermögen". Wird eine Lebensversicherung zu Zeiten, in denen man ALG II erhält, ausgezahlt, muss es bis auf einen Grundfreibetrag von 400 Euro pro Lebensjahr, maximal 16.250 Euro (Ehepaare 32.500 Euro) verbraucht werden, bevor die ARGE zahlt. Für Arbeitnehmer älter als Jahrgang 1948 erhöht sich der Freibetrag auf 520 Euro. Das gilt jedoch nur für Lebensversicherungen, die eindeutig für die Altersvorsorge vorgesehen sind. Dazu ist eine Vereinbarung mit der Versicherung notwendig, der sogenannte Verwertungsausschluss, der besagt, dass die Versicherungssumme nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird.