Wann und wo beantragen?

  • Hallo,


    wahrscheinlich kommt Euch die Frage recht blöd vor, aber ich - gerade arbeitslos geworden - wüsste gerne, wann und wo man spätestens seine Hartz IV-Ansprüche geltend machen muss. Sobald man bei der Agentur etwas weiter in die Zukunft fragt, heißt es in scharfem Tonfall: "So weit sind wir noch nicht!"


    Ab sofort beziehe ich (heute 46 .) für ein Jahr Arbeitslosengeld I und suche auch intensiv - aber vermutlich aussichtslos - eine neue Anstellung. Habe sechzehn Jahre lang als Übersetzer für Handelsenglisch gearbeitet, aber da ist der Bedarf anscheinend überall gedeckt. Gerne würde ich auch ganz einfache Arbeiten auf Anlernbasis annehmen, aber selbst da ist nichts in Sicht.


    Ich weiß nicht so recht, was ich jetzt tun soll. Zu früh beantragen darf man bestimmt nicht, und vielleicht ist das auch eine andere Leistungsstelle als die für das erste Arbeitslosengeld. Soll ja von Kommune zu Kommune (ich wohne in Duisburg) unterschiedlich gehandhabt werden. Andererseits habe ich mir sagen lassen, dass die Bearbeitung solcher Fragen ziemlich lange dauert und dadurch evtl. gefährliche Versorgungslücken entstehen können.


    Hinzu kommt, dass ich (ledig und kinderlos) wieder bei meiner Mutter wohne, die über gewisse Ersparnisse verfügt, die sie aber irgendwann - z.B. für ein neues Auto (ihr derzeitiger VW Polo ist fünfzehn Jahre alt) - selber brauchen wird. Inwiefern wird das angerechnet? Juristisch gesehen sind wir ja keine Bedarfsgemeinschaft, da ich weit über 25 bin. Aber dass das total unter den Tisch fällt, kann ich mir auch wieder nicht vorstellen.


    im voraus vielen Dank für Eure Antworten. Aufgrund schlechter Erfahrungen anderweitig bitte ich Euch, mir zu glauben, dass ich wirklich Arbeit suche und nicht etwa auf Kosten der Solidargemeinschaft abkassieren möchte. Ich habe mir früher nie vorstellen können, selber mal in der Situation zu sein und weiß deswegen nicht Bescheid, was ich wann und wo tun muss.


    Mit freundlichen Grüßen


    Harald

  • Hallo Harald,


    ich beschäftige mich schon seit 2005 intensiv mit ALG II. Du hast recht dich vorzeitig zu informieren, denn viele haben schon bei der Anmeldung wesentliche Fehler gemacht. Es gibt viele Möglichkeiten sich zu informieren z.B du holst dir von der ARGE das Merkblatt "Grundsicherung für Arbeitsuchende / Arbeitslosengeld II / Sozialgeld" es ist kostenlos oder du lädst dir es als PDF-Datei runter, klicke die Adress an http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/SGB-II-Merkblatt-Alg-II.pdf.


    Verständliche Erklärungen findest du unter http://www.alg-2.nt. Diese Seite befindet sich im Aufbau, hat aber schon gute Informationen. Hier findest du auch unter der Adresse im Impressum Hilfe.


    Zu deinen Frage:
    1. Du musst spätestens am 1. Tag ab dem du ALG II beziehen willst den Antrag stellen.


    2. Tipp: Beantrag Wohngeld, denn es gibt im Moment am Anfang bei ALG II noch Gewöhnungsgeld und
    das richtet sich in der Höhe nach ALG 1 plus Wohngeld.


    3. Du und deine Mutter dürft Vermögen haben, die Freibeträge setzen sich aus zwei Teilen zusammen
    und machen insgesamt 900,- € pro Lebensjahr aus, für dich also 41400,- € plus ein Auto im Wert bis
    zu 7500,- € plus ein selbstbewohntes Haus. Dazu noch 750,- € für Anschaffungen.
    Zusammen mit deiner Mutter werdet ihr wohl wei über 100.000,- € Vermögen haben dürfen plus selbstbewohntes Haus.


    4. Auch bei Zuverdienst gibt es Freibeträge, aber die sind nicht so rosig, soll aber geändert werden.


    6. Ihr seit zwar keine Bedarfsgemeinschaft, aber höchst wahrscheinlich eine
    Haushaltsgemeinschaft, die unterliegt den gleichen Berechnungsmodalitäten wie eine BG.



    Hoffentlich habe ich dir etwas helfen können


    Wolfgang

  • Dein Vermögen darf 150 Euro mal deiner Lebensjahre plus 750 Euro für Anschaffungen sein.Du kannst auch eine Lebens -oder Rentenversicherung haben die aber erst zum Rentenanfang ausbezahlt werden darf.Das Auto sollte den wert von 7500 Euro nicht übersteigen.Wenn du mit deiner Mutter zusammen wohnst dann ist ihr Einkommen oder ihr Vermögen nicht relevant zu deiner Leistung wird also auch nicht angerechnet und dies brauchst du auch nicht anzugeben.Die Wohnkosten bekommst du dann zur Hälfte und die andere Hälfte wird deiner Mutter zugerechnet.Den Antrag solltest du rechtzeitig stellen damit du übergangslos Leistungen erhälst.Wenn du bisher ALG1 erhalten hast dann achte darauf das die ARGE nicht vergißt den Zuschlag mit einzurechnen der dir nach Erhalt von ALG1 zusteht.

  • Hallo Kitty,


    also es sind 150,- € pro Lebensjahr die jeder Zeit zu Verfügung stehen könne, z.B. Sparbuch. 750,- € pro Lebensjahr als Alterssicherung, die nicht vor Erreichung des Rentenalters angegriffen werden können, z.B. Lebensversicherung mit Sperrklausel, zusammen 900,- € pro Lebensjahr.


    (150,- € * Lebensjahre)+(750,-€ * Lebensjahre) + 750,- € für Anschaffungen.


    Ich hoffe jetzt ist es etwas klarer. Ach, die Riesterrente wird überhaupt nicht in die Berechnung einbezogen.
    Ich hoffe jetzt keinen Fehler mehr gemacht zu haben



    Viele Grüße


    Wolfgang

  • Ich habe nochmal im Internet geschaut und folgendes gefunden:


    * für hilfebedürftige minderjährige Kinder liegt der Freibetrag bei 3100 Euro. Freibetrag heißt, soviel dürfen Sie haben und bekommen dennoch Hartz4 - aber mehr darf's nicht sein.
    * bei Erwachsenen wird der Freibetrag wie folgt berechnet: Anzahl der Lebensjahre x 150 Euro - mindestens aber auch hier 3100 Euro und und maximal 9750 Euro.
    * Für jedes Mitglied einer BG gilt über die (mindestens) 3100 EUR Grundfreibetrag hinaus ein Betrag von 750 EUR für notwendige Anschaffungen.
    * zusätzlich können Sie nach der Formel "250 Euro x Lebensjahre" für eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung ansparen. Bedingung: die Versicherung wird erst mit Erreichen des Rentenalters ausgezahlt. Diese Bedingung muss im Versicherungsvertrag stehen - das Arbeitsamt prüft. Die Höchstgrenze dieses Freibetrags liegt bei 16.250 Euro.
    * Andere Geldanlagen und alles, was Sie ansonsten zu Bargeld gemacht haben, ist nicht geschützt. Erst wenn es weg ist, kommt Geld vom Amt.

  • Hallo Kitty


    kleine Ergänzung unsere neue Regierung ändert manchmal die Gesetze auch zum Positiven.
    Die Freibeträge für die Alterssicherung sind auf 750,- pro Lebensjahr erhöht worden und die Riesterrente wird überhaupt nicht in die Berechnung einbezogen.


    Wolfgang