Sperrzeit ALG I wg §144 SGB III entscheidung steht schon länger aus

  • Einem ALG I Empfänger wurde am 15. August (Symbolisches Datum unter Einhaltung der bekannten Fristen) eine Anhörung wegen eines Verstoßes gegen §144 SGB III geschickt. Ihm wurde eine Frist von 14 Tagen zur Stellungnahme gesetzt. Die Frist hat er wahrgenommen. Desweiteren wurde mit diesem Schreiben vom 15.08. die Zahlung vorrübergehend eingestellt um eine Überzahlung zu vermeiden. (§331 SGB III)




    Da es ein Erstverstoß ist droht ja nach meinem Wissen eine Sperrzeit von 3 Wochen. Die Zahlung ist aber schon seit über vier Wochen eingestellt. Kann der ALG I Empfänger bis klar ist was passiert ALG II beantragen?


    Selbst wenn der Verstoß rechtens ist sind ja inzwischen die Zahlungen von 01.08. bis heute zu. Wenn man davon drei Wochen abzieht müsste ja zumindest ein Teil des ALGs für den August ausgezahlt werden? Eine Sperre von 6 od mehr Wochen steht ja meines Wissens nicht im Raum.

  • Hallo hacklberry,


    Wenn sicher wäre, das eine Sperrzeit von 3 Wochen im Raum stünde, müßte die restliche Leistung für den betreffenden Monat entweder im Laufe dieser Woche, oder mit der Vorrauszahlung für den nächsten Monat eingehen.


    Normalerweise müßte aber auch zumindest schon mal eine Mitteilung / Änderungsbescheid von der AA ankommen. Notfalls wäre zunächst mal telefonisch nachzufragen, welche ( oder ob schon eine ) Entscheidung getroffen wurde.


    ALG II könnte darlehensweise beantragt werden, wenn eine Entscheidung über einen längeren Zeitraum nicht endgültig getroffen werden könnte. ( z.B. wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldete und kündigte )
    Die AA müßte die Umstände dann schriftlich bestätigen, weshalb es zu einer Verzögerung in der Leistungsgewährung käme.
    Im Falle einer ( laufenden) Sperrzeit wüßte ich es leider nicht genau.


    mfg


    allo