Trennung! Welche Leistungen kann ich beantragen ?

  • Hallo,


    bin mittlerweile ganz durcheinander von den ganzen Gesetzgebungen und bitte um Hilfe. Versuche seit Wochen den Sachbearbeiter für Sozialleistungen zu erreichen aber kein Erfolg. Deswegen bitte ich hier um Hilfe weil ich einfach total ausgelaugt bin und dringend hier weg muss.


    Ich will mich von meinem Mann trennen. Ehe ist kaputt und finanziell liegt alles am Boden. Unterhalt werde ich wohl nicht kriegen da mein Mann nur 1200 netto hat. ich habe eine Halbtagsstelle ( mehr geht aus gesundheitlichen Gründen nicht) verdiene etwa 550 bis 630 Euro netto im Monat je nach Überstunden. Habe einen Freund von dem ich in der 8.Woche schwanger bin. Zusammen ziehen geht nicht. Will ich auch nicht. Mein Mann weiss das Gott sei Dank alles nicht. Ich möchte mich jetzt auf Wohnungsuche machen. Und da gehen meine Fragen schon los: Wie groß darf diese sein ? Bzw. wie teuer ? Bei uns ist Wohnraum sehr teuer 60qm so um die 350-390 kalt. Würde ich überhaupt eine Wohnung bezahlt bekommen ? Das weitere Problem ist das 95% aller Vermieter heir über Makler vermieten. Was ist dann mit der Maklergebühr und der Kaution ? Was würde das Amt bezahlen ? Ich war von 2002 bis 2008 selbständig. Seit April 2010 habe ich ich die oben genannte Stelle. Was könnte ich noch für Leistungen bekommen bzw was fürs Kind? Ich bitte dringend um Hilfe. Ich habe noch nie staadliche Hilfe bekommen und kenne mich garnicht aus. Über Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank! LG Iris

  • Hallo,
    jede Person, die sich gewöhnlich in Deutschland aufhält und bedürftig ist, hat Anspruch auf die Grundsicherung, d.h.
    man muss mindestens den Regelsatz plus Miete + Heizung zur Verfügung haben. Für Kinder gibt es auch einen Regelsatz. Als Schwangere hast du ab der 13 Woche Anspruch auf Mehrbedarf. Als Alleinerziehende hast du die ersten 7 Jahre einen Anspruch auf Mehrbedarf inHöhe von 149,-.


    Wenn du ausziehst und keine Möbel oder nicht alle Möbel hast, hast du Anspruch auf Erstausstattung, genauso zur Geburt des Kindes. Weitere Gelder kannst du bei Pro Familia erfragen, Soziale Institutionen zahlen Gelder, die nicht auf ALG II angerechnet werden.


    Zur Wohnung: Die Größe und die Mietehöhe, die die ARGE akzeptiert ist regional unterschiedlich, bei der ARGE gibt es Formblätter. Erst bei der ARGE nachfragen ob die Wohnung genehmigt wird, dann wird auch die Maklergebühr übernommen. Kaution wird häufig als rückzahlbares Darlehen gewährt, aber da gibt es auch andere Wege, die oft in Urteilen beschrieben sind. Wenn du ein Kind erwartest must bei der Wohnungssuche vorrangig unterstützt werden. Mit Baby muss die ARGE dir ein Umzugsunternehmen bezahlen (3 Kostenvoranschläge).


    Dein Einkommmen wird auf deine Ansprüche angerechnet.Aber du hast Freibeträge: 100,- Grundfreibetrag dann würden von 550,- noch ein Rest von 450 bleiben, hier von 20% also 90,- zusammen 190,-. Du kannst von dem verbleibenden Rest in Höhe von 260,-, der an die ARGE fließen würde, die Kosten der Arbeit, deine KFZ-Versicherung und unter bestimmten Bedingungen weitere Kosten absetzen. Wenn du weitere Fragen hast sieh einmal unterhttp://alg-2.net nach und unter der E-Mail-Adresse kannst du auch Hilfe finden


    Viel Glück